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Die Integrationsförderung unterstützt die Begegnung und das gemeinsame Engagement von Menschen mit und ohne Migrationsgeschichte für das Zusammenleben und die Teilhabe der Zugewanderten am öffentlichen Leben unter dem Einsatz der Gemeinwesenarbeit (GWA).

Unterstützt werden GWA-Projekte, der Aufbau und die Weiterentwicklung von Begegnungsorten, sowie der Auf-und Ausbau von GWA-Stellen. Gefördert werden auch GWA-Prozesse, die oftmals der Entwicklung von Projekten vorangehen. Das Förderangebot richtet sich an die im Kanton St. Gallen tätigen politischen Gemeinden, Organisationen im Bereich der Integration und Förderung des Zusammenlebens, an bestehende Begegnungsorte, sowie an Vereine und die Zivilgesellschaft.

Weitere Informationen finden Sie in der Broschüre:

Das Förderangebot Zusammenleben wurde gemeinsam mit der Fachhochschule OST entwickelt. Das «Vorgehenskonzept Zusammenleben und GWA» der OST bietet weitere Informationen zu Inhalten und Abläufen

Gesuchsverfahren

Die sechs regionalen Fachstellen Integration (RFI) und die Abteilung Integration und Gleichstellung des Amtes für Soziales beraten Sie gerne bezüglich der Förderung von Projekten und Prozessen im Zusammenleben mit Gemeinwesenarbeit. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen RFI oder der Abteilung Integration und Gleichstellung ist jederzeit möglich.

Für die Projektförderung können Gesuche laufend eingereicht werden, jedoch spätestens acht Wochen vor Durchführungsbeginn des Vorhabens. Es gelten die Vorgaben gemäss «Broschüre Förderangebote Zusammenleben» und «Richtlinien Integrationsförderkredit» (zusätzliche Bedingungen, anrechenbare Kosten, Gesuchsverfahren).

Das Gesuch besteht aus drei Teilen:


Der Beschrieb muss Auskunft geben über Aktivitäten, Inhalte, Ziele und Schwerpunkte des Vorhabens. Zudem muss aufgezeigt werden, dass

  • Menschen mit Migrationsgeschichte in erheblichen Masse an der Planung und bei der Umsetzung beteiligt sind;
  • Gemeinwesenarbeit (GWA) eingesetzt wird;
  • eine dauerhafte Beteiligung von Trägerschaft, Fachpersonen und insbesondere Menschen mit Migrationsgeschichte angestrebt wird.

Die Gesuchsstellung erfolgt gemäss Vorgaben des Integrationsförderkredits.

Noch offene Fragen?

Monika Wissing

Projektleiterin

Abteilung Integration und Gleichstellung

Amt für Soziales

Spisergasse 41
9001 St.Gallen