Maria Magdalena ist ein Beratungsangebot für Personen im Sexgewerbe. Mittels Information und Beratung unterstützt die Fachstelle bei gesundheitlichen sowie arbeits- und lebensbezogenen Fragen.
- Maria Magdalena unterstützt Einzelpersonen und Gruppen im Sexgewerbe durch Information, Beratung und Begleitung.
- Maria Magdalena setzt sich mit sozialarbeiterischen Mitteln zur Optimierung der Prävention, Gesundheitsförderung und Arbeitsbedingungen im Sexgewerbe ein.
- Maria Magdalena führt Prävention und Gesundheitsförderung in den Angeboten des Sexgewerbes im Kanton St.Gallen mittels der aufsuchenden Sozialarbeit durch. Als Mitglied der Aids Hilfe Schweiz ist sie verantwortlich für die Umsetzung des nationalen Präventionsangebotes «Aidsprävention im Sexgewerbe» (APiS) im Kanton St.Gallen. APiS ist ein nationales Präventionsangebot der Aids-Hilfe Schweiz und richtet sich speziell an Sexarbeitende mit Migrationshintergrund.
- Maria Magdalena ist eine spezialisierte Fachstelle und bietet ihr Fachwissen Medien und anderen Interessierten an.
Maria Magdalena orientiert sich an den gesundheitspolitischen Grundvorstellungen der WHO und erfüllt den Auftrag der Gesundheitsförderung und Prävention im Sexgewerbe nach deren Grundsätzen.
Maria Magdalena besteht seit Oktober 2000 und ist Teil des kantonalen Angebots Sexual Health.
Sexarbeitende können über Maria Magdalena (Tel +41 58 229 21 67) oder direkt bei der Infektiologie des Kantonsspital St.Gallen einen Termin für das Testing machen. Regelmässiges Testing von Chlamydien, Gonorrhoe, Syphilis, HIV und Hepatitis B empfehlen wir unbedingt. Das Testing ist für Sexarbeitende gratis und anonym. Zudem besteht die Möglichkeit für kostenlose Hepatitis B sowie HPV Impfungen.
Seit Juni 2024 bieten wir in Zusammenarbeit mit der Infektiologie des Kantonsspitals St.Gallen auch Testings vor Ort und in den Räumlichkeiten von Maria Magdalena an.
Sexuell übertragbare Infektionen (STI / STD) sind häufig und bleiben oft unerkannt.
Die meisten Infektionen sind rasch und kostengünstig heilbar.
Mögliche Symptome sind Ausfluss, Brennen, Juckreiz im Genital- / Analbereich oder nach einem neuen sexuellen Kontakt Hautausschlag, Fieber, Grippesymptome, Lymphknotenschwellung.
Die Rahmenbedingungen sind abhängig davon, ob eine Person selbständig arbeitet oder angestellt ist, in einem Etablissement oder als Escort tätig ist und ob jemand aus der Schweiz oder dem Ausland ist. Die Regelungen zu Sexarbeit sind auch regional unterschiedlich. Die folgenden Aussagen beziehen sich auf den Kanton St.Gallen und sind anderorts nur bedingt gültig.
Verschiedene Beratungsstellen in der Schweiz können bei Fragen betreffend anderer Orte Auskunft geben.
Die folgenden Informationen sollen Orientierung geben. Sexarbeit ist allerdings sehr unterschiedlich und entsprechend auch unterschiedlich geregelt. Es ist ratsam, sich im Voraus bei den Behörden zu informieren oder sich bei Maria Magdalena beraten zu lassen.
Legal Arbeiten
Für Personen mit Schweizer Pass oder C-Bewilligung gelten untenstehende Informationen zu Sozialversicherung, Krankenkasse und Steuern.
Mit dem Meldeverfahren können Personen aus dem EU/EFTA Raum bis maximal 90 Tage/Jahr in der Schweiz arbeiten.
Personen, die länger als 90 Tage in der Schweiz arbeiten wollen, benötigen eine Ausländerbewilligung L, B oder G. Ein Gesuch muss bei der Einwohnerbehörde eingegeben werden und umfasst folgende Dokumente:
Für Angestellte:
- A1 Formular
- Kopie ID oder Pass
Für selbständig Erwerbende zusätzlich:
- Businessplan
- Kopie Kontoauszug (mind. CHF 5000)
- Kopie Mietvertrag
- Einverständniserklärung Vermieter*in bezüglich Nutzungszweck der Wohnung
- Umnutzungsbewilligung des gemeindlichen oder städtischen Bauamts
- Offerte einer schweizerischen Krankenkasse
Sozialversicherung
In der Schweiz ist die Sozialversicherung obligatorisch und bietet in folgenden Bereichen Unterstützung:
- Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge: Anspruch ab 36 Monaten Beitragszeit
- Schutz vor Folgen einer Krankheit und eines Unfalls
- Erwerbsersatz für Dienstleistende und bei Mutterschaft
- Arbeitslosenversicherung für Angestellte
- Familienzulagen
Selbständig Erwerbstätige müssen sich bei der Sozialversicherungsanstalt SVA anmelden. Das Vorlegen eines Businessplans erleichtert die Bearbeitung.
Bei Mitarbeitenden in Anstellung regelt der Arbeitgeber die Abgaben.
Krankenkasse
Eine Krankenkasse ist obligatorisch, sobald jemand länger als drei Monate in der Schweiz bleibt. Eine europäische Krankenversicherungskarte ist empfehlenswert für Personen, die im Meldeverfahren in der Schweiz arbeiten. Mehr Informationen hier.
Steuern
In der Schweiz verdientes Geld wird besteuert. Schweizer*innen und selbständig erwerbstätige Ausländer*innen melden sich beim Steueramt des Wohnortes an und erhalten eine Steuererklärung, in welcher Einnahmen und berufsbezogene Ausgaben aufgeführt werden. Bei angestellten Personen aus einem EU/EFTA-Land mit L-, B-Bewilligung oder dem Meldeverfahren werden die Steuern vom Arbeitgeber bezahlt und von den Einnahmen abgezogen.
Eröffnung Salon
Um im Kanton St.Gallen einen Salon zu eröffnen, muss folgendes erfüllt sein:
- Einverständnis des Vermieters
- Umnutzungsbewilligung für die Räume notwendig, Bauamt
- Anmeldung bei der Sozialversicherungsanstalt SVA, Vorlegen Businessplan erleichtert die Bearbeitung
- Beim Steueramt am Wohnort melden
- Unfallversicherung für etwaige Mitarbeitende obligatorisch
Links und Downloads:
- Gesuch Ausländerbewilligung
- Businessplan Vorlage
- Musterarbeitsvertrag
- Anmeldung Sozialversicherungsanstalt SVA
- Bauamt Umnutzungsbewilligung
Noch offene Fragen?
Friedaustrasse 1
9000 St.Gallen
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag 9:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 17:00 Uhr
Flexible Terminvereinbarungen sind auch ausserhalb der Beratungsstelle möglich.