Wir stellen für Sie weitere Informationen rund um das Weiterbildungsprogramm 2024 zur Verfügung.
Grundsätze
Die Lehrperson ist zu fachlicher und pädagogischer Weiterbildung berechtigt und verpflichtet (Art. 79 Abs. 1 Volksschulgesetz). Weiterbildung findet ausserhalb der Unterrichtszeit statt. Kollegiale Hospitationen sind Bestandteil der Weiterbildung.
Die Weiterbildung ist Teil des Berufsauftrages und in den Arbeitsfeldern Schule (schulinterne, gemeinsame Weiterbildung im Rahmen der Schul- und Unterrichtsentwicklung) und Lehrperson (individuelle Weiterbildung) enthalten.
1. Individuelle Weiterbildung
- Die Planung der individuellen Weiterbildung erfolgt in Absprache mit der vorgesetzten Stelle. Die Lehrperson kann zum Besuch von Kursen verpflichtet werden.
- Der Umfang der individuellen Weiterbildung richtet sich nach dem Anstellungsgrad und der Gewichtung der Arbeitsfelder.
- Es wird empfohlen, die Arbeitszeit im Berufsauftrag, Arbeitsfeld Lehrperson, so aufzuteilen, dass Kurse im Rahmen von drei Tagen pro Jahr bei einer Anstellung im Vollpensum besucht werden können. Bei Teilpensen wird der Umfang entsprechend angepasst.
2. Schulinterne Weiterbildung
- Die Schulleitung legt im Rahmen der Jahresplanung die Daten für die obligatorisch zu besuchende schulinterne Weiterbildung und ebenso für gemeinsame Arbeitstage fest.
- Der Umfang der schulinternen Weiterbildung soll pro Jahr fünf Tage nicht überschreiten.
3. Testate
- Die Lehrperson kann absolvierte Kurse im persönlichen Weiterbildungspass testieren lassen. Dieser kann bei Weiterbildung Schule bezogen werden. Es wird gebeten, Sammelbestellungen über die Schulleitung aufzugeben. Für Onlinekurse erhalten die Teilnehmenden eine schriftliche Bestätigung.
Die Schulträger sind in der Ausgestaltung der Spesenregelungen und in der Definition von Kosten- beiträgen frei. Sie entscheiden, welche Weiterbildungsinhalte, welche Angebote und welche Anbieter berücksichtigt werden. Kantonale Vorgaben dazu gibt es nicht.
Die Angebote aus dem Weiterbildungsprogramm sind für Fach- und Lehrpersonen der öffentlichen Volksschule St.Gallen (d.h. inklusive Sonderschulen) und der bewilligten Privatschulen (Personen mit Lehrbewilligung) unentgeltlich. Ausserkantonale Lehrpersonen können kostenpflichtig an Kursen teilnehmen. Die Kostenübersicht steht Ihnen hier zur Verfügung. Für Lehrpersonen aus dem Fürstentum Liechtenstein und dem Kanton Appenzell Innerrhoden werden reguläre Kurse direkt über die zuständige Stelle abgewickelt.
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Weiterbildungsart |
Kostentragung |
Kantonale Kurse | Kanton: Kurskosten, Anteil Materialkosten Schulträger: persönliche Auslagen |
Interkantonale Sommerkurse (swch.ch), Lehrerinnen- und Lehrerweiterbildung anderer Kantone, PH, Fachhochschulen, HfH, SAL/SHLR | Kanton: Anteil an Kurskosten (ohne Material und Spesen) im Rahmen der verfügbaren Kredite * Schulträger und Teilnehmende: klären die Übernahme von Materialkosten, persönlichen Auslagen und restlichen Kurskosten |
Kurse anderer Kursträger, Weiterbildungen anderer Art | Kanton: keine Beiträge Schulträger und Teilnehmende: klären die Übernahme von persönlichen Auslagen und Kurskosten |
Schulinterne Weiterbildung mit externer Kursleitung | Antrag an Kanton möglich: evtl. Beitrag an Kurskosten nach Einsendung und Prüfung des Gesuchs** Schulträger: Kurs- und Materialkosten |
Schulinterne Weiterbildung ohne externe Kursleitung | Kanton: keine Beiträge Schulträger: Kurs- und Materialkosten |
Obligatorische Berufseinführung (1. Schuljahr nach Ausbildung) Kantonale Veranstaltungen |
Kanton: Kurskosten, Anteil Materialkosten Schulträger: persönliche Auslagen |
* Interkantonale Sommerkurse, Lehrerinnen- und Lehrerweiterbildung anderer Kantone, PH, Fachhochschulen, HfH, SAL/SHLR
Beiträge werden ausschliesslich für den Besuch regulärer Kurse (Einzelkurse) dieser Institutionen und für die Langzeitweiterbildung an der Pädagogischen Hochschule St. Gallen (PHSG) gewährt. Nicht dazu gehören Ausbildungsgänge (z. B. Schulleitungsausbildung, CAS), Bildungsreisen, Sprach- aufenthalte, Tagungen, Auslandkurse. Weiterbildung Schule erteilt im Einzelfall Auskunft.
Der Kanton leistet im 2025 an das Kursgeld 40 % (ohne Materialkosten) an Lehr- und Fachpersonen, welche an der öffentlichen Volksschule des Kantons St. Gallen unterrichten. Dieser Prozentsatz wird jährlich festgelegt.
Der administrative Ablauf sieht wie folgt aus:
- Die Teilnehmenden bezahlen das Kursgeld und reichen das Formular «Antragsformular interkantonaler Sommerkurse und anderer öffentlicher Kursträger» mit dem Visum der Schulleitung nach dem Kursbesuch ein.
- Senden Sie das Antragsformular zusammen mit einer Kopie der Teilnahmebestätigung, des Zahlungsnachweises und mit den notwendigen Überweisungsangaben (Betrag offen lassen) an Weiterbildung Schule, spätestens einen Monat nach Kursende.
- Die Gesuche für die interkantonalen Sommerkurse sind bis zum 31. August einzureichen.
Nach diesem Datum können nur noch Gesuche für Herbstkurse (unmittelbar nach Abschluss des Kurses) eingereicht werden.
** Schulinterne Weiterbildung mit externer Kursleitung
Seit dem Kursjahr 2022 gilt die aktuelle Handhabung der Kostenbeiträge für schulinterne Weiterbildungen. Das Amt für Volksschule fokussiert auf den Kernauftrag der Finanzierung von eigenen Angeboten und die Finanzierung von eigentlichen Abrufkursen. Gleichzeitig wurden die Beitragsansätze etwas erhöht. Die Anträge sind über die zuständige Schulleitung einzureichen.
Es werden folgende Kurse finanziell unterstützt:
- lokal abgerufene, kantonale Kurse aus dem Weiterbildungsprogramm (nummerierte Kurse)
- selbst organisierte Kurse zur Beurteilung
- selbst organisierte Kurse zur digitalen Transformation
- selbst organisierte Kurse im Bereich Wassersicherheit
- selbst organisierte Lehrmitteleinführungen
- selbst organisierte Kurse zur Flüchtlingsthematik
Wo nichts Besonderes festgelegt ist, stehen die kantonalen Kurse den Lehrpersonen und den Schulleitenden der öffentlichen Volksschule (inklusive Sonderschulen), Musikschulen und der Privatschulen im Kanton St.Gallen offen. In der Regel ist die Teilnahme auch für Lehrpersonen möglich, die zurzeit nicht im Schuldienst stehen und sich auf einen Wiedereinstieg vorbereiten. Kurse für Schulbehörden und Mitarbeitende von Schulverwaltungen sind jeweils spezifisch ausgeschildert.
1. Anmeldung/Abmeldung
Login für:
- automatische Zustellung: aktive Lehrpersonen und Schulleitende der öffentlichen Volksschule im Kanton St.Gallen (ohne Sonderschulen)
- auf Anfrage: aktive Lehrpersonen von Sonderschulen und Musikschulen Kanton St.Gallen, ausserkantonale Lehrpersonen und Schulleitende der Volksschule
Lehrpersonen und Schulleitende mit Login
Die Anmeldungen erfolgen möglichst online, in Ausnahmen per Post/Mail mit Scan. Diese Anmeldungen werden nach Eingang bearbeitet, jedoch frühstens eine Woche nach Eröffnung des Portals im System erfasst.
Melden Sie sich auch an Kurse an, die schon voll sind. Sie werden auf die Warteliste gesetzt und können bei einer Abmeldung nachrutschen. Sie geben uns damit zusätzlich wichtige Hinweise für die Planung von Mehrfachführungen und für das Programm des folgenden Jahres. Informieren Sie sich vor der Anmeldung unter wbs.sg.ch > Programm 2025 > Kursanmeldung über den aktuellen Stand der Anmeldungen und die «allgemeinen Teilnahmebedingungen für Kurse».
Lehrpersonen und Schulleitende ohne Login
Die Anmeldungen erfolgen über das offizielle Anmeldeformular oder per Mail an wbs@sg.ch.
Schulbehörden und Mitarbeitende von Schulverwaltungen (erhalten kein Login)
Schulbehörden und Mitarbeitende von Schulverwaltungen melden sich für Kurse bitte per Mail an wbs@sg.ch an.
Passwort vergessen
Weiterbildung Schule stellt Ihnen auf Anfrage ein neues Login zu. Ist der Benutzername bekannt, kann das neue Login selber generiert werden.
Abmeldungen
Abmeldungen von Kursen erfolgen über das Login in der persönlichen Kursliste (Mailformular mit Angabe des Grundes) oder mit direkter Information an wbs@sg.ch.
2. Aufnahme/Nichtaufnahme in die Kurse und Einladung zu den Kursen
Die Aufnahme in die Kurse erfolgt nach Eingang der Anmeldungen. Eine Anmeldung gilt vorerst immer als provisorisch.
Nach dem jeweiligen Stichtag zu den Durchführungsentscheiden erhalten Sie per Mail die Information über die Durchführung des Kurses sowie Ihre Aufnahme bzw. Nichtaufnahme im Kurs. Anmeldungen nach den Stichtagen werden umgehend bearbeitet. Ungefähr drei Wochen vor Kursbeginn stellen wir Ihnen die Einladung mit der Liste der Teilnehmenden und die Kursunterlagen zu.
3. Stichtage für Entscheid zur Kursdurchführung
Der Entscheid über Durchführung, Mehrfachführung oder Nichtdurchführung wird aufgrund der eingegangenen Anmeldungen an folgenden Daten entschieden:
- Kurse Januar und Februar am 15. Dezember
- Kurse März und April am 15. Januar
- Kurse Mai und Juni am 28. Februar
- Kurse Juli und August am 30. April
- Kurse September und Oktober am 30. Juni
- Kurse November und Dezember am 31. August
-> Melden Sie sich möglichst auf diese Termine hin für die entsprechenden Kurse an. Nach diesen Stichtagen werden weiterhin Anmeldungen für Kurse angenommen.
4. Abmeldung zugesagter Kurse
Melden Sie sich nur für Kurse an, die Sie wirklich besuchen wollen und können. Abmeldungen zugesagter Kurse sind mit einer Begründung per Mail an wbs@sg.ch mitzuteilen.
Als entschuldigt gelten Abmeldungen aus Gründen, die in den gesetzlich festgelegten Fällen eine Nichtdurchführung des Unterrichts erlauben (Krankheit, Todesfall in der Familie usw.).
Abmeldungen ohne entschuldbaren Grund werden bis fünf Wochen vor dem Kurs toleriert, nachher muss eine Bearbeitungsgebühr von
Fr. 30.– in Rechnung gestellt werden. Bei Nichterscheinen am Kurs ohne vorherige Abmeldung werden Fr. 100.– pro Kurs berechnet.
Diese Regelungen gelten auch für die Absenz in einem Teil eines mehrtägigen Kurses. Bei Abmeldungen von Kursen mit Übernachtungen werden allfällige Forderungen der Übernachtungsstätte in jedem Fall verrechnet. Verrechnet werden auch Kosten für bereits getätigte Materialanschaffungen.
Noch offene Fragen?
Stefan Wehrle
Bereichsleiter