Zu einem guten Unterricht gehört auch eine sinnvolle Unterrichtsorganisation. Als Führungs- und Planungsinstrument wurde dazu der Personalpool eingeführt.
Die Weisungen zur Unterrichtsorganisation, zur Klassenbildung und zum Personalpool definieren grundlegende Parameter für die Organisation der Volksschule durch die Schulträger. Sie stecken den Rahmen ab für die Klassenorganisation, zeigen den Spielraum bei der Stundenplangestaltung und legen fest, wie viele Lektionen für den Unterricht eingesetzt werden können.
- Zu den Weisungen zur Unterrichtsorganisation, zur Klassenbildung und zum Personalpool in der Volksschule vom 18. Mai 2016 neues Fenster
- Zum Nachtrag zu den Weisungen zur Unterrichtsorganisation, zur Klassenbildung und zum Personalpool in der Volksschule vom 20. Mai 2020 neues Fenster
- Zum II. Nachtrag zu den Weisungen zur Unterrichtsorganisation, zur Klassenbildung und zum Personalpool in der Volksschule vom 16. Juni 2021 neues Fenster
Personalpool
Der Personalpool dient folgendem Zweck:
- Er ist ein Instrument für die Planung und Überprüfung der Schulorganisation.
- Er bildet die Organisation ab.
- Er dient als Grundlage für die lokale Steuerung.
Der Personalpool wurde im August 2017 als Führungs- und Planungsinstrument zuhanden der Schulträger eingeführt. Er bietet den Schulen die Möglichkeit, die Lektionen bedarfsgerecht und gezielt einzusetzen.
Ebenso erhält der Schulträger damit die Möglichkeit, auf die Zusammensetzung einer Klasse auch organisatorisch einzugehen. Die Verteilung von Unterrichtslektionen an die einzelnen Klassen «nach dem Giesskannenprinzip» ist definitiv vorbei: Der Personalpool ist vielmehr Aufforderung, die Ressourcen in Form von Lektionen gezielt einzusetzen. Dies mit dem Ziel, jeder Schülerin und jedem Schüler unabhängig von Klassengrösse und -zusammensetzung eine möglichst faire und gerechte Förderung zu ermöglichen.
Die Handreichung klärt den Rahmen, gibt Hinweise zur Umsetzung und zeigt anhand von Beispielen konkrete Möglichkeiten für die Schulgestaltung vor Ort auf. Unterrichtsorganisation und Klassenbildung wirken sich direkt auf den Personalpool aus und sind damit die Hebel, an denen ein Schulträger ansetzen kann, wenn er seine Personalpool-Eckwerte verändern möchte.
Das Amt für Volksschule stellt den Schulen ein Berechnungsblatt zur Verfügung, welches bei Eingabe der lokalen Daten die entsprechenden Faktoren des Personalpools berechnet und anzeigt, ob die Bandbreiten eingehalten werden oder nicht.
Die Schulträger erstatten jährlich Bericht über den Einsatz des Personalpools. Stichtag für die kantonale Erhebung ist der 15. November. Zu diesem Zeitpunkt drucken die Schulträger das mit aktuellen Daten ausgefüllte Berechnungsblatt aus, unterschreiben es und reichen es bei der Abteilung Aufsicht und Schulqualität im Amt für Volksschule ein. Über- oder Unterschreitungen der Bandbreiten beim Pool Regelunterricht sind zu begründen; ebenso Abweichungen vom Richtwert Sonderpädagogik ab 20 Prozent.
Die Abteilung Aufsicht und Schulqualität bestätigt den jährlichen Eingang des ausgefüllten Berechnungsblatts. Fehlende Begründungen werden eingefordert.
Die Art und Weise, wie der Schulträger die eigenen Daten erfasst und zusammenträgt, liegt in seiner eigenen Kompetenz. Es gibt dazu keine kantonalen Vorgaben oder Empfehlungen.
Im Rahmen der ordentlichen Aufsicht durch die Abteilung Aufsicht und Schulqualität werden die Personalpool-Ergebnisse mit dem einzelnen Schulträger besprochen.
Der Bildungsrat wird im Rahmen des jährlichen Aufsichtsberichts über den Einsatz des Personalpools in den Schulen im Kanton St.Gallen informiert.
Zur Berechnung des Richtwerts Sonderpädagogik wird der Sozialindex verwendet. Dieser wird für jeden Schulträger separat berechnet durch vier Indikatoren:
- Quote der Ausländer mit Angehörigkeit zu nicht deutschsprachigen Staaten der Bevölkerungsgruppe der 5-14-Jährigen
- Anteil der Arbeitslosen an der 15-64-jährigen ständigen Wohnbevölkerung
- Quote der 5-14-Jährigen Sozialhilfeabhängigen an der Bevölkerungsgruppe der 5-14-Jährigen
- Quote einkommensschwacher Steuerpflichten mit 0-13-jährigen Kindern
Wir unterstützen Sie mit Antworten auf Fragen rund um den Personalpool. Diese dienen zur einheitlichen Anwendung und Umsetzung.
Noch offene Fragen?
Beata Rausch
pädagogische Mitarbeiterin
Schule und Unterricht
Amt für Volksschule
Davidstrasse 31
9001 St.Gallen