Das Personalrecht der Volksschul-Lehrpersonen ist abschliessend und zwingend durch den Kanton geregelt. Die Arbeitgeberstellung kommt jedoch dem Schulträger zu, bei welchem die Lehrperson unterrichtet. Der Schulträger begründet das Arbeitsverhältnis mit der Lehrperson in dem vom kantonalen Recht vorgeschriebenen Rahmen (Voraussetzungen, Verfahren), von der Personalauswahl her indessen ohne kantonale Instruktion.
Berufsauftrag
Der Berufsauftrag für Lehrpersonen der Volksschule inkl. anerkannte private Sonderschulen umfasst alle Bereiche des Schulalltags. Im Berufsauftrag werden die Arbeitsinhalte und die Pflichten einer Lehrperson im Rahmen einer Jahresarbeitszeit festgelegt. Mit der Quantifizierung der Tätigkeitsbereiche wird Klarheit über die Erwartungen vermittelt.
Das Reglement über den Berufsauftrag der Volksschul-Lehrpersonen gilt seit Schuljahres 2015/16. Angepasst wurde es mit Nachtrag (Reglung Pausenaufsicht) im November 2020 mit Vollzug auf 1. Februar 2021.
Der Berufsauftrag für Lehrpersonen umfasst alle Bereiche des Schulbetriebs und steht für eine ganzheitliche Schulentwicklung:
- Unterricht: Planung, Vorbereitung, Durchführung, Auswertung inkl. Beurteilung
- Schülerinnen und Schüler: Zusammenarbeit mit Eltern, Kolleginnen und Kollegen, Fachstellen, Schulleitung und Behörden
- Schule: Gestaltung und Entwicklung der ganzen Schule sowie schulinterne Weiterbildungen
- Lehrpersonen: Individuelle Weiterbildung, Selbstreflexion und Einholen von Feedbacks
Die Handreichung wurde 2024 grundsätzlich überarbeitet und soll mit diversen Visualisierungen zum besseren Verständnis des Berufsauftrags führen. Ergänzend steht eine verkürzte Fassung zur Verfügung, welche die wichtigsten Aspekte des Berufsauftrags zusammenfasst.
Zu beachten ist, dass die Entlastung für Lehrpersonen mit Klassenverantwortung im Umfang von zwei Lektionen erst ab Schuljahr 2025/26 gültig ist.
Hinweis: Das Berechnungs-Tool funktioniert mit der Mac-Version nur bis «Office 2011 für Mac».
- Verträge bis 31. Juli 2025 Windows-Download: Berechnungstool Version 1.7
- Verträge ab 1. August 2025 Windows-Download: Berechnungstool Version 1.8
- Verträge bis 31. Juli 2025 Mac-Download: Berechnungstool Version 1.7
- Verträge ab 1. August 2025 Mac-Download: Berechnungstool Version 1.8
- Anleitung Tool Windows und Mac
Wir unterstützen Sie mit Antworten auf Fragen rund um den Berufsauftrag. Diese dienen zur einheitlichen Anwendung.
Ab Schuljahr 2025/26 zweite Entlastungslektion für Klassen-Lehrpersonen
Der Bildungsrat hat an der Sitzung vom 26. Juni 2024 beschlossen, ab dem 1. August 2025 obligatorisch für alle Klassen-Lehrpersonen eine zweite Entlastungslektion einzuführen.
Adoptionsurlaub seit 1. Juli 2023
Mit dem XVI. Nachtrag zur Personalverordnung (sGS 143.11; abgekürzt PersV) wird per 1. Juli 2023 ein Adoptionsurlaub von zwei Wochen eingeführt (Art. 66c PersV).
Betreuungsurlaub seit 1. August 2021
Mit dem XIII. Nachtrag zur Personalverordnung (sGS 143.11; abgekürzt PersV) wird per 1. August 2021 der Urlaub für die Betreuung eines wegen Krankheit oder Unfall gesundheitlich schwer beeinträchtigten Kindes eingeführt (Art. 66b PersV).
Vaterschaftsurlaub: Seit 1. Januar 2021 neu 10 Tage
Die Regierung hat am 15. Dezember 2020 die Personalverordnung dahingehend angepasst, dass die Dauer des Vaterschaftsurlaubs von fünf auf zehn Tage verlängert wird. Der Vaterschaftsurlaub kann innerhalb von sechs Monaten als bezahlter Urlaub bezogen werden.
Rechtliche Grundlagen
- Volksschulgesetz (VSG), sGS 213.1 neues Fenster
- Gesetz über den Lohn der Volksschul-Lehrpersonen neues Fenster
- Verordnung zum Personalrecht der Volksschul-Lehrpersonen neues Fenster
- Reglement zum Berufsauftrag neues Fenster
- I. Nachtrag zum Reglement über den Berufsauftrag der Volksschul-Lehrpersonen neues Fenster
- II. Nachtrag zum Reglement über den Berufsauftrag der Volksschul-Lehrpersonen neues Fenster
- III. Nachtrag zum Reglement über den Berufsauftrag der Volksschul-Lehrpersonen neues Fenster
- IV. Nachtrag zum Reglement über den Berufsauftrag der Volksschul-Lehrpersonen neues Fenster
Noch offene Fragen?
Irène Schmid
juristische Mitarbeiterin
Cornelia Lutz
juristische Mitarbeiterin