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Das Personalrecht der Volksschul-Lehrpersonen ist abschliessend und zwingend durch den Kanton geregelt. Die Arbeitgeberstellung kommt jedoch dem Schulträger zu, bei welchem die Lehrperson unterrichtet. Der Schulträger begründet das Arbeitsverhältnis mit der Lehrperson in dem vom kantonalen Recht vorgeschriebenen Rahmen (Voraussetzungen, Verfahren), von der Personalauswahl her indessen ohne kantonale Instruktion.

Berufsauftrag

Der Berufsauftrag für Lehrpersonen der Volksschule inkl. anerkannte private Sonderschulen umfasst alle Bereiche des Schulalltags. Im Berufsauftrag werden die Arbeitsinhalte und die Pflichten einer Lehrperson im Rahmen einer Jahresarbeitszeit festgelegt. Mit der Quantifizierung der Tätigkeitsbereiche wird Klarheit über die Erwartungen vermittelt.

Vaterschaftsurlaub: Seit 1. Januar 2021 neu 10 Tage

Die Regierung hat am 15. Dezember 2020 die Personalverordnung dahingehend angepasst, dass die Dauer des Vaterschaftsurlaubs von fünf auf zehn Tage verlängert wird. Der Vaterschaftsurlaub kann innerhalb von sechs Monaten als bezahlter Urlaub bezogen werden.

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Irène Schmid

Irène Schmid

juristische Mitarbeiterin

Amt für Volksschule

Davidstrasse 31
9001 St. Gallen

Cornelia Lutz

juristische Mitarbeiterin

Amt für Volksschule

Davidstrasse 31
9001 St.Gallen