Bund, Kanton und Organisationen der Arbeitswelt sind sich einig, offene Lehrstellen sollen frühestens im August des Jahres vor Lehrbeginn zur Bewerbung ausgeschrieben werden. Lehrverträge werden frühestens ein Jahr vor Lehrbeginn geschlossen und die kantonalen Berufsbildungsämter genehmigen die Lehrverträge frühestens im September des Jahres vor Lehrbeginn.
Die Berufsbildung gibt den Jugendlichen eine solide berufliche Basis auf der sie lebenslang aufbauen können. Das Ziel des Berufswahl- und Rekrutierungsprozesses ist, dass die Jugendlichen eine für sie passende Lehrstelle finden und die Lehrbetriebe einen geeigneten Lernenden rekrutieren können.
Aufgrund verschiedener Einflüsse auf dem Lehrstellenmarkt, kann es zu einem Wettlauf einerseits um die Ausbildungsplätze und andererseits auch um die Lernenden selbst kommen. Dies kommt unter anderem im sehr frühzeitigen Abschluss von Lehrstellenverträgen zum Ausdruck. Dieser sehr frühzeitige Abschluss einer Lehrstellenvereinbarung beinhaltet dabei gleichzeitig aber auch die Gefahr, dass seitens der Jugendlichen eine verfrühte Entscheidung getroffen wird und die Jugendlichen sich zu wenig intensiv mit der Berufswahl auseinandersetzen konnten.
Damit dies nicht passiert und der Berufswahl- und Bewerbungsprozess zeitlich sinnvoll und im Interesse aller erfolgt, haben die Verbundpartner der Berufsbildung eine gemeinsame Übereinkunft getroffen, welche die gemeinsamen Grundsätze zum zeitlichen Ablauf des Berufswahl- und Rekrutierungsprozess beinhaltet.
Durch diese Übereinkunft soll dem Wettlauf um frühe Vertragsabschlüsse entgegengewirkt und die dadurch entstehende Gefahr von Lehrvertragsauflösungen aufgrund unsorgfältiger Berufswahl gebannt werden.
Weitere Informationen unter:
Grundsätze zu Berufswahlprozess und Lehrstellenbesetzung: Commitment der Verbundpartner
Liselotte Montanari, Projektleiterin Zentralstelle für Berufsberatung Kt. St.Gallen
liselotte.montanari@sg.ch
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