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Der kleine aber feine Unterschied.

Schnupperpraktikum, Schnupperlehre, Infotag, Tagespraktikum – um Einblick in einen Beruf oder möglichen Lehrbetrieb zu bekommen, gibt es die vielfältigsten Begriffe. Es wird Zeit für ein einheitliches Begriffsverständnis, um unterschiedliche Erwartungen von Lehrbetrieben und Jugendlichen besser abzustimmen.

In der Berufswahlzeit sind die Schülerinnen und Schüler sehr unterschiedlich weit in ihrem Entscheidungsprozess. Während einige schon wissen, was sie werden wollen und nun den konkreten Lehrbetrieb suchen, sind andere noch unschlüssig, welcher Beruf es sein sollte. Auf der anderen Seite bereiten sich Lehrbetriebe immer sorgfältiger auf ihre interessierten Besucherinnen und Besucher vor.  Der Aufwand ist zum Teil enorm. Es ist für beide Seiten frustrierend, wenn sich Jugendliche nur für ein Kennenlernen des Berufs schriftlich wie ein Profi bewerben müssen oder Lehrbetriebe sich ausgiebig mit Jugendlichen beschäftigen, deren Berufswahl noch weit vor dem Abschluss steht.
 
Aus diesem Grund haben bereits vor Jahren einige Regionen im Kanton St.Gallen eine begriffliche Trennung dieser beiden "Praxiskontakte" vorgenommen. Laut Berufswahlfahrplan werden Tagespraktika in der Regel im ersten Semester der zweiten Oberstufe absolviert (ab September), Schnupperlehren dann ab Februar in der zweiten Hälfte des Schuljahres.
 
Wie der Name schon sagt, dauert ein Tagespraktikum einen Tag. Es soll den Jugendlichen in erster Linie dabei helfen, ungezwungen und direkt im Arbeitsumfeld herauszufinden, ob der Beruf den Fähigkeiten und Interessen entspricht. Erste Arbeiten werden selbständig ausgeführt. Der/die Jugendliche muss sich für ein Tagespraktikum nicht schriftlich bewerben, eine persönliche Kontaktaufnahme mit dem Betrieb per Telefon oder E-Mail genügt. Im Gegenzug muss der Betrieb am Ende des Tages keine schriftliche Rückmeldung geben, ein mündliches Feedback der Betreuungsperson reicht aus. So können die Jugendlichen ohne jeglichen administrativen Aufwand herausfinden, ob der Beruf sich für eine Schnupperlehre eignet.
 
Eine Schnupperlehre dauert zwei bis fünf Tage und erfordert von den Jugendlichen ein kurzes Bewerbungsschreiben (Motivationsschreiben). Während der Schnupperlehre gewinnen die Jugendlichen einen vertieften Einblick in einen Beruf und können verschiedene Arbeiten selber ausführen. Gleichzeitig kann sich der Lehrbetrieb ein Bild davon machen, ob der oder die Jugendliche sich für den Beruf eignet. Am Ende der Schnupperlehre füllt die Betreuungsperson einen Feedbackbogen aus und teilt auf diese Weise ihren ersten Eindruck mit. Jugendliche, die sich für eine Schnupperlehre bewerben, haben ein ernsthaftes Interesse am jeweiligen Beruf und möchten die Lehre grundsätzlich im entsprechenden Betrieb absolvieren. Wenn sich nach der Schnupperlehre ein gegenseitiges Interesse an einem Arbeitsverhältnis ergibt, bewirbt sich die Schülerin oder der Schüler mit einer vollständigen Bewerbung. Der Betrieb hat die Möglichkeit, die Jugendlichen zu einer zweiten Schnupperlehre oder zu einem Bewerbungsgespräch einzuladen.
 
Ein einheitliches Begriffsverständnis braucht Zeit, lohnt sich aber für beide Seiten.
 
Begriffsdefinition:
Das Tagespraktikum erfolgt in einem Betrieb mit Fokus auf das Kennenlernen eines oder mehrerer Berufe im Arbeitsumfeld. Die Kontaktnahme ist niederschwellig und es braucht keine schriftliche Bewerbung. Das Tagespraktikum ist in der Regel eintägig und ohne schriftliche Rückmeldung.
 
Die Schnupperlehre ist ein Praktikum in einem Betrieb mit Fokus auf das Kennenlernen des favorisierten Lehrberufs und Lehrbetriebs. Ein kurzes Bewerbungsschreiben und manchmal auch Zeugnisse und Stellwerk-Resultate sind vorzulegen. Die Schnupperlehre dauert in der Regel mehrere Tage und es erfolgt eine schriftliche Rückmeldung.

 

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