Wer mit Fahrzeugen der Kategorien C, C1, D und D1 Personen oder Güter berufsmässig befördern will, benötigt einen Fähigkeitsausweis für den Personen- und/oder Gütertransport.
Fragen und Antworten
Die rechtlichen Grundlagen bilden die Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugführern und
Fahrzeugführerinnen zum Personen- und Gütertransport auf der Strasse (SR 741.521;abgekürzt CZV).
Fahrschülerinnen und Fahrschüler, die ein Gesuch um einen Lernfahrausweis der Kategorien C, C1, D oder D1 einreichen und die CZV prüfungspflichtig sind, erhalten automatisch nach bestandener technischer Theorie, eine Zulassung zur CZV-Theorieprüfung. Die Fahrschülerin oder der Fahrschüler entscheidet, ob sie oder er die CZV-Prüfung absolvieren möchte.
Unabhängig davon erhält sie oder er nach dem Bestehen der praktischen Prüfung den entsprechenden Führerausweis.
- private Fahrten, Fahrzeuge mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h
- Militär, Polizei, Feuerwehr, Zollverwaltung, Zivilschutz
- Probe- oder Überführungsfahrten, Notfälle oder Rettungsmassnahmen
- Lern-, Übungs- oder Prüfungsfahrten
- den Transport von Material oder Ausrüstung zur Berufsausübung, sofern das Führen des Fahrzeugs im Durchschnitt pro Woche höchstens die Hälfte der Arbeitszeit in Anspruch nimmt
- den werkinternen Verkehr
Die CZV-Prüfung wird in fünf Teilen absolviert. Nach bestandener Zusatztheorie erhalten Sie die Zulassungskarte für die CZV-Prüfung. Nach der Ausstellung der Karte müssen Sie eine schriftliche Theorieprüfung CZV und zwei E-Prüfungen CZV absolvieren. Diese können Sie an einem unserer Theorieprüfungsstandorte ablegen. Für die Prüfung ist keine Anmeldung nötig, da diese nach dem open-door Prinzip funktioniert. Bitte beachten Sie, dass die Prüfungen an bestimmten Tagen und zu bestimmten Zeiten stattfinden. Nehmen Sie die gelbe Zulassungskarte CVZ-Theorie sowie einen gültigen Ausweis (Identitätskarte/Pass/Ausländerausweis) zur Prüfung mit.
Entsprechende Infos finden Sie unter folgendem Link.
Nach bestandener praktischer Führerprüfung müssen Sie die letzen Teilprüfungen bei einer Kursanbieterin oder einem Kursanbieter der Prüfungsorganisation CZV absolvieren. Die praktische und mündliche Prüfung kann nicht beim Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt absolviert werden.
Nachdem Sie alle CZV-Prüfungen bestanden haben, können Sie den Fähigkeitsausweis unter www.cambus.ch bestellen.
Die Prüfung wird an den auf der Zulassungskarte aufgeführten Prüfstellen im Kanton St.Gallen abgenommen. Der Ablauf der Prüfung entspricht dem der Zusatztheorieprüfung. Am Computer werden 40 Fragen mit Mehrfachantworten gelöst. Die Prüfung wird in den Landessprachen deutsch, französisch und italienisch angeboten.
Im Gegensatz zur Zusatztheorieprüfung sind für bei der CZV-Theorie nur drei Versuche möglich. Wer die Prüfung dreimal nicht bestanden hat, wird für zwei Jahre gesperrt.
Für den Ablauf und die Durchführung dieser Prüfungsteile sind die Prüfungsstützpunkte zuständig. Diese Prüfungen werden nicht durch das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt durchgeführt.
Ausführliche Informationen zur Chauffeurzulassungsverordnung (CZV) erhalten Sie unter www.cambus.ch.
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