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Wer mit Fahrzeugen der Kategorien C, C1, D und D1 Personen oder Güter berufsmässig befördern will, benötigt einen Fähigkeitsausweis für den Personen- und/oder Gütertransport.

Fragen und Antworten

Die rechtlichen Grundlagen bilden die Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugführern und 
Fahrzeugführerinnen zum Personen- und Gütertransport auf der Strasse (SR 741.521;abgekürzt CZV).

Fahrschülerinnen und Fahrschüler, die ein Gesuch um einen Lernfahrausweis der Kategorien C, C1, D oder D1 einreichen und die CZV prüfungspflichtig sind, erhalten automatisch nach bestandener technischer Theorie, eine Zulassung zur CZV-Theorieprüfung. Die Fahrschülerin oder der Fahrschüler entscheidet, ob sie oder er die CZV-Prüfung absolvieren möchte.

Unabhängig davon erhält sie oder er nach dem Bestehen der praktischen Prüfung den entsprechenden Führerausweis.

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