Um im Kanton St. Gallen als Tierärztin oder Tierarzt in einer Praxis zu arbeiten, bedarf es einer kantonalen Bewilligung. Dies gilt auch für das Betreiben einer tierärztlichen Privatapotheke.
Bewilligungen für Tierärztinnen und Tierärzte
Um welche Bewilligungen geht es?
- Berufsausübungsbewilligung (BaB)
- Assistentenbewilligung
- Detailhandelsbewilligung (DhB)
- 90-Tage-Bewilligung: für ausländische Tierärzte ohne Niederlassung in der Schweiz oder Tierärzte aus anderen Kantonen, die maximal 90 Tage pro Jahr im Kanton St.Gallen tätig sind.
Gesuch für eine Bewilligung
Möchten Sie als Tierärztin/arzt im Kanton Arbeiten, so müssen Sie vor der Aufnahme Ihrer Tätigkeit beim AVSV ein Gesuch einreichen.
Nachfolgend finden Sie die verschiedenen Gesuchsformulare. Auf diesen ist angegeben, welche Dokumente zusammen mit dem Gesuch einzureichen sind.
Auch bezüglich der Unbedenklichkeitserklärung finden Sie eine Vorlage.
Meldepflichten für Tierärztinnen und Tierärzte
Beissvorfälle
Als Tierarzt oder Tierärztin sind Sie verpflichtet, Beissvorfälle mit Hunden dem Veterinärdienst zu melden. Die Meldeformulare dazu finden Sie auf der Seite Hunde.
Importierte Hunde und Katzen
Werden in Ihrer Praxis importierte Hunde oder Katzen vorgestellt, welche die Einfuhrbedingungen nicht erfüllen, melden Sie uns dies bitte mit diesem Formular.
Verzichtet der Besitzer auf das Tier, benutzen Sie bitte diese Verzichtserklärung.
Noch offene Fragen?
Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Blarerstrasse 2
9001 St.Gallen
Montag bis Donnerstag
08.00 - 12.00 Uhr / 13.30 - 17.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.00 Uhr / 13.30 - 16.00 Uhr
An folgenden Feiertagen ist das Amt geschlossen
- Karfreitag, 29. März 2024
- Ostermontag, 01. April 2024
- Tag der Arbeit, 1. Mai 2024, Nachmittag
- Auffahrt, 09. Mai 2024
- Pfingstmontag, 20. Mai 2024
- Nationalfeiertag, 1. August 2024
- Allerheiligen, 1. November 2024
- Weihnachtstag, 25. Dezember 2024
- Stephanstag, 26. Dezember 2024
- Neujahr, 1. Januar 2025
- Berchtoldstag, 2. Januar 2025