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Das Zusammenleben mit Tieren kann unser Leben enorm bereichern. Ein Tier zu halten, heisst aber auch, dass man seinen Ansprüchen gerecht werden muss. Dafür gibt es gesetzliche Vorgaben.

Informationen zu einzelnen Tierarten

Um ein Tier richtig zu halten, ist es wichtig, seine Bedürfnisse genau zu kennen. Welche Umgebung braucht das Tier? Lebt es alleine oder in Gruppen? Was soll es fressen? Und brauchen Sie vielleicht sogar eine Ausbildung oder Bewilligung, um dieses Tier zu halten? 

Auf der Seite des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) finden Sie die gesetzlichen Vorgaben und weitere wertvolle Informationen für die verschiedensten Tierarten.

Für einige Nutztierarten hat der Veterinärdienst St. Gallen die wichtigsten gesetzlichen Vorschriften in praktischen Broschüren zusammengefasst.

Wildtiere halten

Die Haltung von Wildtieren ist anspruchsvoll. Deswegen braucht es für einige Tierarten eine Bewilligung des Veterinärdienstes, so zum Beispiel für Frettchen, Grosspapageien oder Leguane.

Für Tierarten mit besonderen Haltungsanforderungen benötigt man zusätzlich zur Bewilligung das Gutachten einer Fachperson.

Die Tiere dürfen erst angeschafft werden, wenn die entsprechende Bewilligung und, falls nötig, das Gutachten vorliegen.

Sie überlegen, sich ein Wildtier anzuschaffen?

 

Vor dem Kauf

  1. Information
    Informieren Sie sich umfassend über die Tierart, die sie sich anschaffen möchten. Welche Bedürfnisse hat das Tier und können Sie diese erfüllen?
    Brauchen Sie für diese Tierart eine Bewilligung?
    Liste der bewilligungspflichtigen Tierarten (private Haltung)
    Die gewerbsmässige Haltung von Wildtieren ist immer bewilligungspflichtig
    Brauchen Sie für diese Tierart zusätzlich ein Gutachten?
    Liste der gutachtenpflichtigen Tierarten
    Bei Fragen können Sie sich gerne mit uns in Verbindung setzen.

  2. Gesuch
    Füllen Sie das Bewilligungsgesuch vollständig aus und schicken es uns mit allen nötigen Angaben und Unterlagen.

  3. Bewilligung
    Sind alle Auflagen vollständig erfüllt, wird die Bewilligung erteilt.

Nun können Sie sich das Wildtier anschaffen.

Tiere züchten

Wenn Sie im grösseren Umfang Heimtiere züchten, brauchen Sie eine Bewilligung des Veterinärdienstes. So zum Beispiel, wenn Sie pro Jahr mehr als drei Würfe Hundewelpen, mehr als fünf Würfe Katzenwelpen oder mehr als 100 Kaninchen und Mehrschweinchen abgeben. 

Wie Sie die Bewilligung beantragen können, erfahren Sie unter Zucht, Handel und Betreuung von Tieren.

Adressen von Tierheimen, Tierpensionen, Pflege- und Aufzuchtstationen

Noch offene Fragen?

Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen

Blarerstrasse 2
9001 St.Gallen


Öffnungszeiten Schalter

Montag bis Donnerstag
08.00 - 12.00 Uhr / 13.30 - 17.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.00 Uhr / 13.30 - 16.00 Uhr

An folgenden Feiertagen ist das Amt geschlossen

- Karfreitag, 29. März 2024
- Ostermontag, 01. April 2024
- Tag der Arbeit, 1. Mai 2024, Nachmittag
- Auffahrt, 09. Mai 2024
- Pfingstmontag, 20. Mai 2024
- Nationalfeiertag, 1. August 2024
- Allerheiligen, 1. November 2024
- Weihnachtstag, 25. Dezember 2024
- Stephanstag, 26. Dezember 2024
- Neujahr, 1. Januar 2025
- Berchtoldstag, 2. Januar 2025