Wer gewerbsmässig Tiere züchtet, betreut oder mit Tieren handelt, braucht eine Bewilligung. Für einige Tätigkeiten ist eine spezielle Ausbildung nötig.
Wer braucht eine Bewilligung?
Eine Bewilligung brauchen Personen, die gewerbsmässig Tiere züchten, betreuen oder mit ihnen handeln.
Dazu gehören:
- Tierbetreuungsdienste und Tierheime mit mehr als fünf Plätzen
- Zoofachhandel
- Handel mit selbst gezüchteten oder erworbenen Tieren ab einer gewissen Anzahl Tiere pro Jahr
- Ausstellungen, Kleintiermärkte und Tierbörsen, an denen mit Tieren gehandelt wird. Dazu finden Sie mehr Informationen unter Märkte und Börsen.
Auch der Handel im Internet ist bewilligungspflichtig.
Was bedeutet «gewerbsmässig»?
Sobald man für eine Tätigkeit Geld oder auch andere Gegenleistungen erhält, gilt sie als gewerbsmässig. Auch wenn man damit keinen Gewinn erzielt, sondern nur die Unkosten deckt.
Gewerbsmässige Tierhaltung ist das Gegenteil der privaten Haltung, die rein hobbymässig ist und die in der Regel für den Tierhalter auch Kosten verursacht.
Wie erhalten Sie eine Bewilligung?
- Information
Informieren Sie sich, welche Voraussetzungen Sie für eine Bewilligung mitbringen müssen. Für einige Tätigkeiten brauchen Sie eine spezielle Ausbildung.
º Ausbildungspflicht für Haustierhaltung und gewerbsmässigen Umgang mit Haustieren
º Bewilligungs- und Ausbildungspflicht für gewerbsmässigen Handel mit Heimtieren
º Bewilligungs- und Ausbildungspflicht für gewerbsmässiges Züchten von Heimtieren
Bei Fragen können Sie sich gerne mit uns in Verbindung setzen. - Gesuch
Füllen Sie das entsprechende Bewilligungsgesuch vollständig aus und schicken es uns mit allen nötigen Angaben und Unterlagen.
º Bewilligungsgesuch für die Betreuung, Pflege, Zucht und Haltung
º Bewilligungsgesuch für den Handel mit Tieren
- Bewilligung
Sind alle Auflagen vollständig erfüllt, wird die Bewilligung erteilt.
Zusatzformulare
Zusatzformulare zum Bewilligungsgesuch für die Betreuung, Pflege, Zucht und Haltung
Noch offene Fragen?
Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Blarerstrasse 2
9001 St.Gallen
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An folgenden Feiertagen ist das Amt geschlossen
- Karfreitag, 29. März 2024
- Ostermontag, 01. April 2024
- Tag der Arbeit, 1. Mai 2024, Nachmittag
- Auffahrt, 09. Mai 2024
- Pfingstmontag, 20. Mai 2024
- Nationalfeiertag, 1. August 2024
- Allerheiligen, 1. November 2024
- Weihnachtstag, 25. Dezember 2024
- Stephanstag, 26. Dezember 2024
- Neujahr, 1. Januar 2025
- Berchtoldstag, 2. Januar 2025