Seit dem 1. Januar 2020 ist das neue Hundegesetz des Kantons St.Gallen in Kraft. Damit übernimmt der Kanton von den Gemeinden diverse Aufgaben im Vollzug, insbesondere bei auffälligen und aggressiven Hunden. Die Gemeinden sind weiterhin für gewisse kommunale Aufgaben zuständig, namentlich für die Durchführung der Hundekontrolle sowie für die Erhebung der Hundesteuer.
Vorfälle mit Hunden
Sie können uns Hunde melden, die einen Menschen oder einen anderen Hund gebissen haben oder die Ihnen sonst übermässig aggressiv erscheinen.
Gewisse Personen sind sogar verpflichtet, Bissverletzungen zu melden: dazu gehören Tierärztinnen und Tierärzte, Ärztinnen und Ärzte, Hundeausbildende, Tierheimverantwortliche sowie Polizei- und Zollorgane.
Bissverletzungen
Melden Sie uns, wenn ein Hund einen Menschen oder ein anderes Tier gebissen hat. Unsere Aufgabe ist es, den Sachverhalt zu klären und wo notwendig, entsprechende Massnahmen anzuordnen.
Auffällige Hunde
Unter diesem Begriff versteht man Hunde, welche sich unbeaufsichtigt im öffentlichen Raum frei bewegen und dadurch Menschen und / oder andere Tiere gefährden und / oder ein übermässiges Aggressionsverhalten zeigen.
Eine Meldung sollte auch dann erfolgen, wenn durch solche Hunde noch keine Menschen oder andere Tiere verletzt worden sind.
Maulkorb / Maulkorbgewöhnung / Maulkorbtragepflicht im Einzelfall
Im Kanton St.Gallen gilt keine generelle Maulkorbtragepflicht. Dennoch können es bestimmte Situationen erfordern, dass ein Hund mit Maulkorb geführt werden muss. Sei dies aufgrund eines Aufenthalts in einem Kanton / Land mit Maulkorbtragepflicht für Hunde, bei einem Tierarztbesuch, oder zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit.
Damit das Tragen eines Maulkorbs für den Hund nicht als unangenehm empfunden wird, gilt es einige Punkte zu beachten die im folgenden Merkblatt beschrieben werden.
Kauf eines Hundes
Die Anschaffung eines Hundes will gut überlegt sein. Sie schaffen sich damit einen treuen Begleiter an, für den Sie ein Hundeleben lang Verantwortung tragen.
Auf der Seite hundekauf.ch finden Sie viele wertvolle Informationen zu diesem Thema.
Seien Sie besonders vorsichtig bei Angeboten im Internet, nicht alle sind seriös!
Wenn Sie einen Hund aus dem Ausland zu sich holen möchten, informieren Sie sich frühzeitig und vorgängig über die Bedingungen für die Einfuhr. Dazu empfehlen wir das Video des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen Augen auf beim Hundekauf.
Mehr Informationen finden Sie auf der Seite Ein- und Ausreise mit Tieren.
Registrierung
Alle Hunde müssen mit einem Mikrochip versehen und auf der Hundedatenbank Amicus angemeldet werden.
Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Seite Registrierung von Tieren und Tierhaltungen.
Hunde züchten
Wenn Sie mehr als drei Würfe Hundewelpen pro Jahr abgeben, brauchen Sie eine Bewilligung des Veterinärdienstes.
Wie Sie die Bewilligung beantragen können, erfahren Sie unter Zucht, Handel und Betreuung von Tieren.
Sie haben einen Hund gefunden?
Der Fund eines Hundes ist im Hundegesetz (sGS 456.1; abgekürzt HuG) unter Art. 5 geregelt. Dieser besagt, dass herrenlose oder entlaufene Hunde von der politischen Gemeinde in Gewahrsam genommen und der Hundehalterin oder dem Hundehalter zugeführt werden.
Wenn die Hundehalterin oder der Hundehalter nicht ermittelt werden kann, bringt die politische Gemeinde den Hund an einem geeigneten Ort unter. Lässt sich der Hund nach zwei Monaten nicht dauerhaft unterbringen, entscheidet die politische Gemeinde über das weitere Vorgehen. Als letzte Massnahme kann sie den Hund auch einschläfern lassen.
Sämtliche Kosten werden von der Hundehalterin oder dem Hundehalter getragen. Kann die Hundehalterin oder der Hundehalter nicht ermittelt werden, trägt die politische Gemeinde die Kosten.
Informationen zu weiteren Findeltieren finden Sie hier.
Noch offene Fragen?
Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Blarerstrasse 2
9001 St.Gallen
Montag bis Donnerstag
08.00 - 12.00 Uhr / 13.30 - 17.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.00 Uhr / 13.30 - 16.00 Uhr
An folgenden Feiertagen ist das Amt geschlossen
- Karfreitag, 29. März 2024
- Ostermontag, 01. April 2024
- Tag der Arbeit, 1. Mai 2024, Nachmittag
- Auffahrt, 09. Mai 2024
- Pfingstmontag, 20. Mai 2024
- Nationalfeiertag, 1. August 2024
- Allerheiligen, 1. November 2024
- Weihnachtstag, 25. Dezember 2024
- Stephanstag, 26. Dezember 2024
- Neujahr, 1. Januar 2025
- Berchtoldstag, 2. Januar 2025