Als im Jahr 1992 mit 2G der GSM-Standard eingeführt wurde, konnten Mobilfunkdaten mit einer Geschwindigkeit von 10 Kilobit je Sekunde übertragen werden. Seit 2012 ist die 4. Generation (4G) aktuell, und die Kapazität beträgt 150 Megabit je Sekunde; dies ist eine Erhöhung um das 15'000-fache.
Der 5G-Standard wird eine Übertragungskapazität von 10 Gigabit ermöglichen, was gegenüber 4G einer Zunahme von mehr als dem 60-fachen entspricht.
4G erreicht seine Grenzen
Seit der Einführung von 4G im Jahr 2012 hat sich die Datenmenge, die durch Mobilfunk übertragen wird, vervielfacht; zurzeit entspricht die Zunahme fast einer jährlichen Verdoppelung. Wegen der grossen Datenmenge und weil in der Schweiz gegenüber dem Ausland zehnmal strengere Belastungsgrenzwerte gelten, sind rund 90 Prozent der Sendeanlagen schon heute voll ausgelastet.
Müsste mit 4G die wachsende Datenmenge auch in Zukunft bewältigt werden, würde die Strahlenbelastung zunehmen.
5G ist gegenüber 4G keine ganz neue Technologie. Die Funktechnik, bzw. Strahlung der Antennen ist im Bereich der heute verfügbaren Frequenzen mit 4G vergleichbar. Dank hoher Kapazität, Datenrate, kurzer Reaktionszeit und grosser Stabilität kann 5G die wachsende Datenmenge auch in Zukunft bewältigen, ohne dass die Strahlenbelastung zunimmt, und erschliesst ganz neue Anwendungsmöglichkeiten.
Den Mobilfunkbetreibern ist es freigestellt, welche Mobilfunkstandards sie verwenden wollen. Für 5G wird das Frequenzband von 3600 MHz wichtig sein, weil mit diesem Band eine grössere Kapazität bereitgestellt werden kann als mit den tieferen Frequenzen.
Viele der von Kritikern vorgebrachten Aussagen betreffen Frequenzen, die weit über den in der Schweiz derzeit genutzten Frequenzen liegen. Die kontrovers diskutierten Millimeterwellen im Frequenzbereich ab 26'000 MHz stehen den Mobilfunkbetreibern nicht zur Verfügung und sind nicht Bestandteil der aktuellen Anpassungen im Mobilnetz. Diese müssten zuerst durch den Bund in Form von Konzessionen neu vergeben werden.
Die in der Schweiz verwendete 5G-Technologie hat dieselbe Signalstruktur wie 4G, das bereits seit dem Jahr 2012 verwendet wird. Es werden keine neuartigen elektromagnetischen Felder gesendet.
Mit 5G ist der Einsatz von adaptiven Antennen vorgesehen, die gebündelte und dynamische Sendekegel auf die jeweiligen Nutzerinnen und Nutzer in einer Funkzelle richten. Dadurch wird Energie gespart, weil weniger Streuverluste anfallen und die Strahlung ausserhalb der Sendekegel deutlich tiefer liegt. Bisher werden die Strahlen gleichmässig über ein bestimmtes Gebiet verteilt, ungeachtet der notwendigen Nutzung.
Für den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NIS) gelten die Bestimmungen der eidgenössischen Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV). Sie ist technologieneutral. Das in der Schweiz geltende rechtliche Schutzniveau bezüglich nichtionisierender Strahlung ist vergleichsweise hoch. So gelten in der Schweiz nicht nur die Immissionsgrenzwerte (IGW), die den Schutz vor thermischen Effekten auf den Menschen gewährleisten sollen und auch im umliegenden Ausland mehrheitlich angewendet werden, sondern zusätzlich die sogenannten Anlagegrenzwerte. Diese in der Schweiz für Mobilfunkstrahlung rund zehnmal tiefer als die IGW liegenden Anlagegrenzwerte wurden im Sinn der Vorsorge insbesondere zum Schutz vor allfälligen noch nicht erkannten bzw. erwiesenen Auswirkungen erlassen und sind deutlich strenger als in den meisten europäischen Ländern.
Für die Bewilligung von Mobilfunk-Sendeanlagen sind im Kanton St.Gallen die politischen Gemeinden zuständig; der Kanton unterstützt diese fachlich bei der Anwendung der eidgenössischen Umweltschutzvorschriften.
Die Arbeitsgruppe «Mobilfunk und Strahlung» hatte in ihrem Bericht vom 28.11.2019 umfassend die Fakten zum Thema Mobilfunk, 5G und Strahlung zusammengestellt. Aufgrund dieses Berichts hat der Bundesrat am 22.04.2020 das weitere Vorgehen im Bereich Mobilfunk und 5G festgelegt. Das UVEK soll eine Vollzugshilfe für den Umgang mit den neuen adaptiven Antennen erarbeiten. Zudem soll das UVEK die Begleitmassnahmen umsetzen, welche die Arbeitsgruppe «Mobilfunk und Strahlung» in ihrem Bericht vorgeschlagen hat. Die Grenzwerte zum Schutz der Bevölkerung vor nichtionisierender Strahlung (NIS) will der Bundesrat zurzeit nicht verändern.
Im Kanton St.Gallen sind - wie in anderen Kantonen auch - politische Anfragen zum Thema 5G eingereicht worden. Der Antrag der Regierung auf die Motion Sulzer-Wil "Baumoratorium für 5G-Antennen", behandelt mehrere Aspekte zum künftigen Mobilfunkstandard.
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Martin Simon
Fachspezialist Nichtionisierende Strahlung
Amt für Umwelt AFU
Abteilung Recht und UVP
Lämmlisbrunnenstrasse 54
9001 St.Gallen