Sonderbewilligungen
Im Obstbau gilt im ÖLN generell die SAIO-Richtlinie. Diese wird jeweils im Januar inklusive der Wirkstoffliste veröffentlicht. Da Mittel auch während des Jahres zugelassen werden können, stehen diese dann nicht in den Richtlinien. Für diese Mittel muss eine Sonderbewilligung bei der Fachstelle für Obstbau eingeholt werden. Ausnahme: Wenn eine Allgemeinverfügung durch das BLV ausgesprochen wird, kann der Produzent das Produkt unter Einhaltung der Auflagen anwenden. Für weitere Fragen hinsichtlich Sonderbewilligungen steht Ihnen die Fachstelle Obstbau gerne zur Verfügung.
Richard Hollenstein
Fachstelle Obstbau
Landwirtschaftliches Zentrum Flawil
Mattenweg 11
9230 Flawil