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Der Umgang mit Wildtieren wie Wolf, Biber, Wildvögel, Dachs und Steinmarder erfordert ein sorgfältiges Management, um das Gleichgewicht zwischen Natur und menschlichen Lebensräumen zu wahren. Diese Tiere spielen eine wichtige Rolle in unserem Ökosystem, können jedoch auch Herausforderungen für Landwirtschaft, Siedlungen und Infrastruktur mit sich bringen. Auf dieser Seite finden Sie wertvolle Informationen und Richtlinien für ein verantwortungsvolles Miteinander und den Schutz dieser Wildtiere.

Wildtierunfall

(c) Kantonspolizei
  1. Halten Sie an und schalten Sie die Warnblinker ein.
  2. Rufen Sie sofort die Polizei (Telefon 117). Der zuständige Jäger oder Wildhüter wird dann automatisch aufgeboten.
  3. Nähern Sie sich auf keinen Fall selber einem angefahrenen Wildtier. Wenn Sie es berühren oder festhalten, kann es sie schwer verletzen.

Die Meldung des Unfalls ist nicht strafbar, sondern zwingend notwendig. Wer sich hingegen ohne Meldung vom Unfallort entfernt, begeht Fahrerflucht und verstösst gegen das Strassenverkehrs- und Tierschutzgesetz.

Die Polizei bietet je nach Situation eine Patrouille, den zuständigen Jäger oder Wildhüter auf, der das Tier suchen und von seinem Leiden erlösen respektive den Kadaver entsorgen wird. Zudem stellt er die für die Versicherung notwendige Bestätigung für den Wildunfall aus. Man hilft also nicht nur dem Tier, das sich beim Unfall vielleicht schwer verletzt hat und sich versteckt, sondern auch sich selbst.

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Simon Meier

Simon Meier

Abteilungsleiter

Abteilung Jagd

Amt für Natur, Jagd und Fischerei

Davidstrasse 35
9001 St.Gallen