Das Amt für Natur, Jagd und Fischerei hat gemäss Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel den Betrieb von sechs privaten Wildvogelpflegestationen bewilligt. Diese verfügen über entsprechende Erfahrung und Fachwissen, um verletzte oder kranke Vögel vorübergehend zu pflegen und wieder auszuwildern.
Das Amt für Natur, Jagd und Fischerei hat gemäss Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel den Betrieb von sechs privaten Wildvogelpflegestationen bewilligt. Diese verfügen über entsprechende Erfahrung und Fachwissen, um verletzte oder kranke Vögel vorübergehend zu pflegen und wieder auszuwildern. Die kantonalen Wildhüter stehen bei Fragen ebenfalls gerne beratend zur Verfügung. Melden Sie sich beim zuständigen Wildhüter.
Bitte vereinbaren Sie mit der Pflegestation telefonisch einen Termin, bevor Sie einen Vogel in eine Pflegestation bringen.
Pflege von Wildvögeln
Gemäss eidgenössischer Jagdverordnung bewilligen die Kantone Pflegestationen. Vorausgesetzt wird, dass die Pflege der Tiere der Gesetzgebung über Tierschutz sowie über Jagd und Artenschutz genügt. Bewilligungsstelle ist das Amt für Natur, Jagd und Fischerei.
Haltung von Wildtieren
Gewisse Tierarten benötigen für deren Haltung eine Bewilligung des Amtes für Verbraucherschutz und Veterinärwesen AVSV.
Noch offene Fragen?
Amt für Natur, Jagd und Fischerei neues Fenster
Davidstrasse 35
9000 St.Gallen