Gemäss Artikel 14a der Jagdverordnung des Kanton St.Gallen melden die Jagdvereine Ein- und Austritte von Mitgliedern, Tod oder Verlust der Jagdberechtigung von Mitgliedern oder die Auflösung des Vereins. Der Kanton pflegt die Daten in der elektronischen Fischerei und Jagddatenbank (eFJ) inklusive der Funktionen der Pächterinnen und Pächter. Die nachfolgenden Details stützen sich auf Art. 8 der Jagdverordnung.
Gewünschte Änderungen/Mutationen
Vielen Dank, dass Sie uns dabei helfen, die Daten im Hintergrund aktuell zu halten. Nachfolgend finden Sie die verschiedenen Optionen der Änderungen. Nachdem Sie uns diese gesendet haben, werden wir diese ensprechend erfassen und Ihnen eine Bestätigungsmail zukommen lassen.
Noch offene Fragen?
Claudia Schifflechner
Leiterin Zentrale Dienste
Zentrale Dienste/Assistentin Amtsleiter
Amt für Natur, Jagd und Fischerei
Davidstrasse 35
9001 St.Gallen