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Die Jagdausbildung im Kanton St. Gallen setzt bestimmte Voraussetzungen voraus, um sicherzustellen, dass angehende Jägerinnen und Jäger gut vorbereitet und verantwortungsvoll in ihre Rolle wachsen. Die Anforderungen sind darauf ausgerichtet, dass nur Personen zur Ausbildung zugelassen werden, die sowohl die fachlichen als auch die persönlichen Voraussetzungen für eine nachhaltige und respektvolle Jagd mitbringen.

Voraussetzungen

Die nachfolgenden Punkte müssen erfüllt sein, damit eine Anmeldung möglich ist.

  1. Mindestalter: Die Teilnehmenden müssen am Tag der Schiessprüfung mindestens 18 Jahre alt sein.
  2. Einwandfreier Leumund: Die Kandidatinnen und Kandidaten dürfen keine Vorstrafen oder verbotene Handlungen in der Jagdvergangenheit aufweisen.
  3. Die Person muss berechtigt sein, in der Schweiz eine Waffe besitzen zu dürfen.

Einwandfreier Leumund

Das Amt für Natur, Jagd und Fischerei verlangt bei der Anmeldung einen Strafregisterauszug. Zudem werden die Personendaten durch die Sicherheitspolizei der Kantonspolizei geprüft. 

Bezüglich der Waffen sind detaillierte Informationen dazu unter dem nachfolgenden Link zu finden.

Keinen jagdlichen Hintergrund?

Immer mehr Frauen und Männer möchten das Handwerk der Jagd erlernen, obwohl sie keinen jagdlichen Hintergrund mitbringen. Vor einigen Jahren war es noch so, dass vor allem Kinder oder Grosskindern von Jägern in die Stapfen ihrer Familie getreten sind. Personen, welche noch nie an einer Jagd dabei waren, sollten sich bewusst sein, dass sie sich intensiv darum bemühen müssen, Anschluss an eine Jagdgesellschaft zu finden. Mit der abgeschlossenen Jagdausbildung ist der Anschluss an einen Jagdverein nicht automatisch gegeben.

Noch offene Fragen?

Zentrale Dienste

Amt für Natur, Jagd und Fischerei

Davidstrasse 35
St. Gallen