Logo Kanton St.Gallen

Die vier kantonalen Fischereiaufseher des Kantons St. Gallen sind die offiziellen Aufsichtsorgane. Private Fischereiaufseherinnen oder -aufseher erfüllen die vom Kanton festgelegten Voraussetzungen.

Als Basis dient die eidgenössische und kantonale Fischereigesetzgebung. Die Aufgaben umfassen die Beobachtung des Lebensraums, Bewirtschaftungsmassnahmen, Kontrolle der Fischerei und Beratung.

Wer privater Fischereiaufseher sein möchte, muss einen Kurs beim Amt für Natur, Jagd und Fischerei absolviert haben und registriert sein. Bei seiner Ausübung der Tätigkeit weist er/sie sich aus.

Wiederholungskurs/Refresher private Fischereiaufseher (pFA)

Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die den Kurs zum 'privaten Fischereiaufseher' abgeschlossen haben, absolvieren derzeit einen Wiederholungskurs. Dieser steht unter folgendem Link zum Download bereit. Über den rechten Button kann bestätigt werden, dass der Wiederholungskurs absolviert ist. Dies ist die Bedinungen dafür, dass der neue Ausweis für die nächsten 8 Jahre ausgestellt wird.

Noch offene Fragen?

Zentrale Dienste

Amt für Natur, Jagd und Fischerei

Davidstrasse 35
St. Gallen

Michael Kugler

Michael Kugler

Fachmitarbeiter Fischerei

Abteilung Fischerei

Amt für Natur, Jagd und Fischerei

Davidstrasse 35
St. Gallen