Die vier kantonalen Fischereiaufseher des Kantons St. Gallen sind die offiziellen Aufsichtsorgane. Private Fischereiaufseherinnen oder -aufseher erfüllen die vom Kanton festgelegten Voraussetzungen.
Als Basis dient die eidgenössische und kantonale Fischereigesetzgebung. Die Aufgaben umfassen die Beobachtung des Lebensraums, Bewirtschaftungsmassnahmen, Kontrolle der Fischerei und Beratung.
Wer privater Fischereiaufseher sein möchte, muss einen Kurs beim Amt für Natur, Jagd und Fischerei absolviert haben und registriert sein. Bei seiner Ausübung der Tätigkeit weist er/sie sich aus.
Wiederholungskurs/Refresher private Fischereiaufseher (pFA)
Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die den Kurs zum 'privaten Fischereiaufseher' abgeschlossen haben, absolvieren derzeit einen Wiederholungskurs. Dieser steht unter folgendem Link zum Download bereit. Über den rechten Button kann bestätigt werden, dass der Wiederholungskurs absolviert ist. Dies ist die Bedinungen dafür, dass der neue Ausweis für die nächsten 8 Jahre ausgestellt wird.
Faktenblätter und Broschüren der Ausbildung zum pFA
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Zentrale Dienste
Amt für Natur, Jagd und Fischerei
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Michael Kugler
Fachmitarbeiter Fischerei
Abteilung Fischerei
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