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Die Quaggamuschel, eine invasive Art, hat sich in mehreren Schweizer Seen ausgebreitet und bedroht nun auch den Walensee. Sie verbreitet sich hauptsächlich durch Schiffe, die von einem Gewässer ins nächste verlegt werden. Sie verändert aquatische Ökosysteme erheblich, verdrängt einheimische Arten, beeinträchtigt die Fischfauna und verursacht Schäden an Infrastrukturen. Da es keine wirksame Methode zur Eindämmung der Quaggamuschel gibt, soll durch ein Einwasserungsverbot für Schiffe im Walensee eine Einschleppung verhindert werden.

Verfügung des Kantons zur Verhinderung der Ausbreitung der Quaggamuschel im Walensee

 
Am 17. Oktober hat das Amt für Natur, Jagd und Fischerei eine Allgemeinverfügung erlassen zum Schutze des Walensees. Nachfolgend sind die wichtigsten Punkte der Verfügungen genannt. Die vollständige Verfügung ist unter dem nachfolgenden Button zu finden.
 
 
  1. Das Einwassern von immatrikulierten oder immatrikulierungspflichtigen Schiffen in den Walensee ist mit sofortiger Wirkung verboten. Ausgenommen sind Schiffe, die während den letzten drei Jahren in keinem anderen Gewässer als dem Walensee eingewassert waren.
  2. Nicht immatrikulierungspflichtige Wasserfahrzeuge, namentlich Rennruderboote, Paddelboote, Segelbretter und Strandboote nach Art. 2 der Binnenschifffahrtsverordnung (SR 747.201.1) sind vor dem Einwassern gründlich zu reinigen.
  3. Vorbehalten bleiben Einwasserungen von Schiffen im öffentlichen Interesse, namentlich für Such- und Bergungsaktionen.
  4. Ein Verstoss gegen diese Allgemeinverfügung wird mit Busse bestraft. Die Verzeigung wegen Verletzung weiterer Straftatbestände bleibt vorbehalten.
  5. Die vorliegende Verfügung gilt längstens bis 31. Mai 2025.

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Dominik Thiel

Dominik Thiel

Amtsleiter

Amt für Natur, Jagd und Fischerei

Davidstrasse 35
9001 St. Gallen