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Der Kanton St. Gallen verfügt über Patent- und Pachtgewässer. Wer hier fischen möchte, braucht für beides ein Patent.

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Im Kanton St. Gallen ist die Pacht der Gewässer wie folgt geregelt:

  • Der Bodensee, der Walensee, der Zürichsee, der Linthkanal und der Alpenrhein werden vom Kanton bewirtschaftet (Patentgewässer).
  • An den Seeufern gilt das Freiangelrecht.
  • Die übrigen Gewässer sind an Einzelpersonen oder Vereine verpachtet (Pachtgewässer).

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Abteilung Fischerei

Amt für Natur, Jagd und Fischerei

Davidstrasse 35
9001 St.Gallen


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