Der Kanton St. Gallen verfügt über Patent- und Pachtgewässer. Wer hier fischen möchte, braucht für beides ein Patent.
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Im Kanton St. Gallen ist die Pacht der Gewässer wie folgt geregelt:
- Der Bodensee, der Walensee, der Zürichsee, der Linthkanal und der Alpenrhein werden vom Kanton bewirtschaftet (Patentgewässer).
- An den Seeufern gilt das Freiangelrecht.
- Die übrigen Gewässer sind an Einzelpersonen oder Vereine verpachtet (Pachtgewässer).
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