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In verschiedenen Gewässern der Schweiz gibt es ein Freiangelrecht. Nebst den grossen Seen wie der Boden-, Zürich oder Genfersee gibt auch kleinere Seen, welche das Freiangelrecht kennen. Die jeweiligen Kantone bestimmen die Regeln.

Wenn Sie vom Freiangelrecht Gebrauch machen möchten, sind Sie trotz allem daran gehalten, die nachfolgenden Regelungen einzuhalten.

Geltendes Recht

Mit dem Freiangelrecht kann man nicht einfach tun und lassen was man will. Es gelten die St. Galler Vorschriften zu den einzelnen Gewässern. Wenn Sie sich nicht sicher sind, wie die Regelungen zu verstehen sind, wenden Sie sich an den zuständigen Fischereiaufseher.

Bei der Wahl Ihres Angelplatzes müssen Sie unbedingt die jeweiligen Vorschriften beachten. Es gibt Einschränkungen, welche es zu beachten gibt. Beachten Sie unbedingt auch die entsprechenden Fangzeiten, Fischarten und Fangmasse.

(c) Rainer Kühnis

Waidgerechter Umgang

Das Tierschutzgesetz schreibt vor, wie man mit Tieren umzugehen hat. Wenn Sie vom Freiangelrecht Gebrauch machen wollen und über keinen SANA-Ausweis verfügen, müssen Sie trotzdem die Bestimmungen einhalten. Denken Sie daran, dass Sie von Fischereiaufseher kontrolliert werden können. Tierquälerei wird hart bestraft. Beschäftigen Sie sich mit dem richtigen Umgang mit dem Tier Fische oder absolvieren Sie einen SANA-Kurs in Ihrer Region.

(c) ZAP Consulting Unsplash

Angelmethoden Freiangelrecht

  • Bodensee: Der Fischfang mit einer Rute, einer mit einem Zapfen versehenen Schnur, einer einfachen Angel und einem natürlichen Köder (ausgenommen Köderfisch) ist vom Ufer sowie von Ufermauern aus ohne Patent gestattet.

  • Walensee: Vom Ufer aus darf ohne Patent mit einer Angelrute oder einer Schnur mit einem einzigen Köder mit einfachem Haken ohne Widerhaken gefischt werden. Erlaubt sind natürliche Köder, Lebensmittel sowie künstliche Fliegen. Ausgenommen sind Köderfische.

  • Zürichsee und Obersee: Vom Ufer aus darf ohne Patent mit einer Angelrute oder einer Schnur mit einem einzigen Köder mit einfachem Haken gefischt werden. Erlaubt sind natürliche Köder, Lebensmittel sowie künstliche Fliegen. Ausgenommen sind Köderfische. Fliegen dürfen maximal Hakengrösse 8 aufweisen.

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Abteilung Fischerei

Amt für Natur, Jagd und Fischerei

Davidstrasse 35
9001 St.Gallen


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