Fischereiaufseherinnen und Fischereiaufsehern von Vereinen bieten wir zusammen mit dem Fischereiverband St.Gallen verschiedene Aus- und Weiterbildungen an.
Die Fischereiaufsicht erfüllt Aufgaben nach der eidgenössischen und kantonalen Fischereigesetzgebung. Dazu gehören
- Beobachtung und Schutz des Lebensraums, der Lebensgemeinschaften und der Bestände von Wassertieren
- Bewirtschaftungsmassnahmen
- Kontrolle der Fischerei
- Beratung von Fischerinnen und Fischern
Gemeinsam mit dem Fischereiverband St.Gallen bieten wir regelmässig Aus- und Weiterbildungskurse für Fischereiaufseher und Fischereiaufseherinnen an. Die Fischereivereine erhalten frühzeitig die Kursausschreibung, damit sich Mitglieder anmelden können.
Periodisch organisieren wir Elektrofischer-Kurse in den Regionen. Die Teilnehmenden erhalten vertiefte Informationen zum Abfischen mit dem Elektrofanggerät und üben anschliessend die Praxis in einem Gewässer. Die Kursausschreibung läuft jeweils über die Fischereivereine.
Die Elektrofischerei ist im Fischereigesetz geregelt und bedarf einer Bewilligung durch das ANJF. Sie wird eingesetzt zur Bestandskontrolle, zu Forschungszwecken oder für Laichfischfänge.
Private Fischereiaufseherinnen und –aufseher sind an von Fischereivereinen gepachteten Gewässern im Einsatz. Sie arbeiten ehrenamtlich. Sie beobachten den Lebensraum und die Fischerei an den Vereinsgewässern und können von den kantonalen Fischereiaufsehern bei Einsätzen hinzugezogen werden.
Noch offene Fragen?
Michael Kugler
Fachmitarbeiter Fischerei