Der Kanton St.Gallen betreibt zwei Fischereizentren. Sie sind «Reparaturwerkstätten» für den Gewässerlebensraum, den die Zivilisation stellenweise stark belastet.
Verantwortlich für Schutz und Nutzung
Die beiden staatlichen Fischereizentren in Steinach am Bodensee und in Weesen am Walensee bieten die Infrastruktur, um die von der Fischereigesetzgebung vorgegebenen Ziele umzusetzen.
- Förderung und Wiederherstellung des aquatischen Lebensraumes.
- Artenschutz und Erhalt der Biodiversität.
- Gewährung und Sicherstellung einer nachhaltigen Nutzung.
Breit gefächerter Auftragskatalog
Die Fischereizentren erfüllen viele Funktionen:
- Förder- und Aufzuchtprogramme für bedrohte Arten: Lokalformen von Bach- und Seeforellen, Äschen, Nasen, Seesaiblinge, Flusskrebsen und andere bedrohten Arten.
- Förder- und Besatzprogramme für wirtschaftlich genutzte Arten: Felchen, Seesaiblinge, Bach- und Seeforellen.
- Fischereipolizeiliche Aufgaben mit Regelung und Überwachung der Berufs- und Angelfischerei.
- Bestandeserhebungen und Monitoringprogramme in Fliessgewässern und Seen.
- Schadenserhebung und Schutzmassnahmen bei Gewässerverschmutzungen.
- Abfischungen und andere Vorsorgemassnahmen sowie wasserbauliche Begleitung bei baulichen Eingriffen im Gewässer.
- Öffentlichkeitsarbeit.
Noch offene Fragen?
Michael Kugler
Fachmitarbeiter Fischerei