Der Krieg in der Ukraine beschäftigt die Einwohnerinnen und Einwohner des Kantons St.Gallen. Ausserdem sehen sich ukrainische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger mit verschiedenen Fragen rund um Einreise, Aufenthalt und Asyl konfrontiert. Auf dieser Webseite werden diese Informationen zusammengetragen.
Letzte News:
Schutzstatus S wird nicht aufgehoben
Eine nachhaltige Stabilisierung der Lage in der Ukraine ist nicht absehbar. Der Schutzstatus S für Schutzsuchende aus der Ukraine wird deshalb nicht vor dem 4. März 2025 aufgehoben. Das hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 1. November 2023 entschieden. Erstmals hat er zudem ein Ziel für die Arbeitsmarktintegration definiert: Bis Ende 2024 sollen 40 Prozent der erwerbsfähigen Personen mit Status S einer Arbeit nachgehen.
Der Bundesrat hat den "Schutzstatus S" ab 12. März in Kraft gesetzt. Ukrainische Staatsangehörige, die in der Schweiz diesen Schutzstatus beantragen wollen, auch Personen, die mit privater Initiative in den letzten Tagen eingereist sind, wenden sich bitte für die Registrierung ans Staatssekretariat für Migration SEM bzw. direkt ans Bundesasylzentrum Altstätten (Tel. +41584804950, Schöntalstrasse 2 in Altstätten). Die Anmeldung zur Registrierung kann nun auch online gemacht werden: Anmeldeformular. Wir empfehlen allen Schutzsuchenden, so schnell wie möglich ein Gesuch einzureichen. Nach Gesuch-Einreichung ist die schutzsuchende Person krankenversichert. Die Detailinformationen zum Schutzstatus finden Sie auf der Homepage des Bundes oder im Faktenblatt "Schutzstatus S".
З 12 березня увійшов у силу статус "Захист S". Також було узгоджено питання щодо медичного страхування для осіб із статусом "Захист S". Громадяни України, які хочуть подати заяву на отримання цього статусу у Швейцарії, а також особи, які в'їхали у минулі дні з власної ініціативи, мають звернутися до Федеральної міграційної служби Швейцарії, а саме до Федерального центру для біженців у м. Альтштеттен (Altstätten) (Tel. +41584804950, Schöntalstrasse 2 in Altstätten). Подати заяву на реєстрацію тепер можна онлайн. Ми рекомендуємо всім особам, яким потрібен захист, якнайшвидше подати онлайн-заяву тут. З моменту подачі заяви особа, яка потребує захисту, медично застрахована. Детальну інформацію щодо статусу "Захист S" можна отримати на офіційній сторінці Федеральної міграційної служби Швейцарії або у роз'яснювальному листі - статус "Захист S".
Zu den Themen
Schutzsuchende aus der Ukraine
Die dringendsten Fragen eines Schutzsuchenden aus der Ukraine im Kanton St.Gallen
- Wohin sollen sich Flüchtlinge ohne Unterkunft zuerst wenden?
Flüchtlinge ohne Unterkunft melden sich beim Bundesasylzentrum BAZ. Hier erfolgt die Registrierung und Unterbringung ukrainischer Geflüchteter. Vom BAZ wird rasch, gemäss dem geltenden Verteilschlüssel, an die Kantone zugewiesen. Rund 6% werden dem Kanton St.Gallen zugewiesen. Diese Personen kommen ins Zentrum Rosenau in Kirchberg. Von dort aus werden sie innerhalb von wenigen Tagen einer Gemeinde zugewiesen. Die Zuweisung erfolgt proportional zur Bevölkerung. - Kann ich bei Verwandten oder Freunden schlafen und bleiben?
Grundsätzlich ja. Je nach Platzverhältnissen wird dies aber nicht lange möglich sein. Ihre Verwandten oder Freunde sollten rasch mit der Gemeinde in Kontakt treten. - Wenn ich in der Schweiz niemanden kenne, bei wem erhalte ich sofort Hilfe?
Melden Sie sich umgehend bei einem Bundesasylzentrum. Im Kanton St.Gallen ist dies in Altstätten. Sie erreichen es unter der Telefonnummer +41 58 480 49 50. Für Nothilfe wird Ihnen auch jedes Sozialamt einer Gemeinde gerne behilflich sein. - Was ist, wenn Gemeinden keinen Wohnraum mehr haben?
Die Gemeinden sind für die Unterbringung und Begleitung der ihnen zugewiesenen Flüchtlinge verantwortlich. Falls sie nicht genügend Wohnraum haben so gibt es verschiedenen Möglichkeiten: a) Zusammenarbeit mit einer Gemeinde in der Region, b) Unterbringung in Hotels (Kosten zu Lasten der Gemeinde), c) vorübergehende Unterbringung in Zivilschutzanlagen. Zu beachten ist, dass die unterirdische Unterbringung in Zivilschutzanlagen nur im Notfall und für eine kurze Zeit gewählt werden soll. Es reisen vorwiegend Frauen mit Kindern wie auch ältere Personen ein. - Wird auf die Wünsche von Gemeinden bezüglich der Zuweisung Rücksicht genommen?
Seitens TISG wird dies versucht. Anbetracht der aktuell hohen Zahlen kann jedoch nur sehr begrenzt auf Wünsche eingegangen werden. Die Gemeinden müssen sich auf kurzfristige Zuweisungen vorbereiten. - Was sollen Flüchtlinge tun, die bereits bei Privaten untergebracht sind?
Flüchtlinge mit Unterkunft im Kanton St.Gallen sollen sich möglichst rasch mit dem Online Formular «Gesuch um vorübergehende Schutzgewährung (S-Status) für Personen aus der Ukraine» auf der Webseite des SEM registrieren. Sie erhalten eine Anmeldebestätigung und einen Registrierungstermin. Durch diese Vorregistrierung entfallen Wartezeiten im BAZ. Zudem wird die Krankenversicherung rückwirkend auf das Datum der Anmeldung abgeschlossen. Dies ist Sache der Wohngemeinde. Die Personen werden der Gemeinde der Privatunterkunft zugewiesen. - Muss ich mich zwingend bei einer Behörde melden?
Unbedingt. Und zwar unabhängig, ob Sie finanzielle Unterstützung benötigen oder nicht. Setzen Sie sich mit einem Bundesasylzentrum (in Altstätten +41 58 480 49 50) in Verbindung. Es wird Ihnen dort erklärt, was Sie weiter unternehmen müssen. Die Anmeldung zur Registrierung kann auch online gemacht werden: Anmeldeformular. Wir empfehlen allen Schutzsuchenden, so schnell wie möglich ein Gesuch einzureichen. - Können ukrainische Flüchtlinge, die bereits privat in einer Gemeinde untergebracht sind in einen anderen Kanton verteilt werden, wenn sie den S-Aufenthaltsstatus erhalten?
Personen, die eine Adresse im Kanton St.Gallen angeben, werden dem Kanton St. Gallen zugewiesen. Nachträgliche Kantonswechsel sind vom Migrationsamt des Aufnahmekantons zu bewilligen (analog VA). Kantonswechsel werden bewilligt, wenn die Einheit der Familie zu wahren ist oder wenn die Personen nachhaltig finanziell selbständig sind. In der Praxis werden Kantonswechsel restriktiv bewilligt. - Werden Personen der Gemeinde zugeteilt, in der sie bereits wohnen?
Ja, die Zuteilung erfolgt in die Gemeinde der bestehenden Wohnadresse. Personen mit Schutzstatus S haben keine freie Wohnsitzwahl, wenn sie nicht nachhaltig finanziell selbständig sind. Für Wechsel in eine andere Gemeinde im Kanton St.Gallen braucht es die Zustimmung der Aufnahmegemeinde – analog VA. Für Wechsel innerhalb des Kantons sind die Gemeinden zuständig. Der TISG nimmt keine Umplatzierungen zwischen Gemeinden vor. - Von wem erhalte ich Unterstützung für mich (und meine Kinder)?
Melden Sie sich umgehend bei einem Bundesasylzentrum (in Altstätten +41 58 480 49 50). Dort werden Sie (und Ihre Kinder) umgehend untergebracht und betreut. Auch die Sozialämter der Gemeinden werden Ihnen schnell und unkompliziert helfen. - Wie muss ich vorgehen, wenn ich in der Schweiz bleiben will und wie lange kann ich bleiben?
Sind Sie mit einem Touristenvisum in die Schweiz eingereist, ist das Visum 90 Tage gültig. Innerhalb dieser Frist müssen Sie einen Antrag um Asyl oder Schutz in einem Bundesasylzentrum stellen. Ihr Gesuch wird geprüft und Sie erhalten schnell eine eigene Bewilligung. Die Anmeldung zur Registrierung kann auch online gemacht werden: Anmeldeformular. - Kann ich mit meinem Haustier in die Schweiz einreisen?
Sie dürfen Ihren Hund oder Ihre Katze mitnehmen, müssen diese aber registrieren. Mehr dazu hier und hier. - Wo finde ich eine Übersicht zu den Aufenthaltsrechten?
Link auf Website
- Wie können Personen aus der Ukraine in der Schweiz Asyl beantragen?
Jede Person kann bei der Einreise an einem Grenzübergang, bei der Grenzkontrolle eines Schweizer Flughafens oder direkt bei einem der sechs Bundesasylzentren mit Verfahrensfunktion Asyl beantragen; das Staatssekretariat für Migration SEM prüft jedes dieser Gesuche individuell und sorgfältig nach den konkreten Umständen im Einzelfall. Dabei stellt es fest, ob die Flüchtlingseigenschaft der asylsuchenden Person erfüllt ist. - Wie sieht die Asyl- und Wegweisungspraxis des SEM für ukrainische Bürgerinnen und Bürger aus?
Aufgrund der jüngsten Ereignisse in der Ukraine hat das SEM die Behandlung der hängigen Asylgesuche ukrainischer Staatsangehöriger umgehend sistiert. Das SEM beobachtet die Entwicklung der Lage vor Ort sehr aufmerksam. Eine Anpassung der Asyl- und Wegweisungspraxis ist derzeit noch verfrüht. Bis auf Weiteres werden jedoch keine Personen in die Ukraine zurückgeführt. - Wie funktioniert der Familiennachzug konkret?
Die Familienzusammenführung ist analog zu derjenigen bei anerkannten Flüchtlingen geregelt. Das heisst, Ehegatten, eingetragene Partnerinnen und Partner und minderjährige Kinder von Schutzbedürftigen erhalten ebenso vorübergehenden Schutz. Ukrainerinnen und Ukrainer können aber selbstständig und frei in die Schweiz einreisen und hier Schutz bekommen. Familienzusammenführungen können also auch spontan geschehen. - Sind ukrainische Staatsangehörige von der Visumpflicht befreit?
Grundsätzlich gilt: Ukrainerinnen und Ukrainer mit einem biometrischen Reisedokument sind für den Schengen-Raum und damit auch für die Schweiz seit Mitte 2017 bei Aufenthalten bis zu 90 Tagen von der Visumspflicht befreit. Aufgrund der aktuellen Lage können aber auch Ukrainerinnen und Ukrainer, die über keinen biometrischen Pass verfügen, in die Schweiz einreisen. - Darf ich mit dem Schutzstatus "S" arbeiten?
Ja, es ist aber eine behördliche Bewilligung nötig. Bitte informieren Sie sich über die Gesuchstellung hier: Arbeiten in der Schweiz | sg.ch - Wo und wann bekomme ich meinen Ausweis?
Bitte warten Sie, bis Sie vom Migrationsamt für die Biometrie-Erfassung eingeladen werden. Sie erhalten Ihren Ausweis ein paar Tage nach der Biometrieerfassung per Einschreiben zugeschickt. - Kann ich mein Studium in der Schweiz fortsetzen?
Bitte informieren Sie sich bei der Fachhochschule oder Universität, die Sie besuchen möchten. Beispielsweise finden Sie hier Informationen der Universität St.Gallen, der OST - Ostschweizer Fachhochschule oder der Universität Zürich.
Weitere Informationen des Bundes/SEM zum Thema Asyl finden Sie hier:
Fragen und Antworten des SEM zum Krieg in der Ukraine (admin.ch)
Weitere Informationen des Kantons St.Gallen finden Sie hier:
Asyl und Flüchtlinge | sg.ch
- Krankenkasse: Wer versichert wie?
Die Zuständigkeit für die Krankenkasse ist Gemeindesache, sobald die Flüchtlinge auf der Gemeinde wohnen. Da die Personen nur wenige Tage im Zentrum Rosenau sind wird dort keine Versicherung abgeschlossen. Dies, da nach wenigen Tagen bereits eine Adressmutation vorgenommen werden müsste. - Haftpflicht: Wer versichert wie?
Personen im Zentrum Rosenau, in einer Unterkunft der Gemeinde oder beim Bestehen eines Untermietvertrags mit Privaten sind innerhalb der Refinanzierungsfrist in die Haftpflichtpolice des TISG eingeschossen und somit versichert. Für Personen bei Privaten oder in selbst gemieteten Unterkünften ist der Versicherungsschutz Sache der Personen, respektive der Gemeinden. Der Selbstbehalt beträgt 500 Fr. analog FL/VA. - Kann der Untermietvertrag eingesetzt werden, wenn die Gemeinde Personen in ihren Asylunterkünften unterbringt und wie ist das mit Unterkunft bei Verwandten / Privaten?
Ein Untermietvertrag ist sinnvoll für die Unterbringung durch die Gemeinde. Damit ist die Haftpflicht durch den TISG gedeckt. Zudem ist darin die Entschädigung von Privaten zu regeln. Bei Unterbringung durch Private ohne Untermietvertrag mit der Gemeinde ist die Haftpflicht deren Sache. Kann die Gemeinde Globalpauschale abrechnen für bei Privaten wohnhafte Flüchtlinge mit Schutzstatus S, bevor diese offiziell zugewiesen sind? - Auf das Datum der Registrierung kann die Globalpauschale geltend gemacht werden. Können Private für die Unterbringung entschädigt werden? Wie werden Freiwillige entschädigt?
Hier gibt es Spielraum für die Gemeinde. Wichtig ist die Frage der Entschädigung zu klären und in einem Untermietvertrag festzuhalten. Es werden keine Empfehlungen abgegeben.
Für Abgeltungen an Freiwillige ist die Gemeinde zuständig. Gute Orientierung geben die Richtlinien von Benevol.
- Gibt es neben der Globalpauschale auch Integrationspauschale (IP)?
Für Personen mit Schutzstatus S ist derzeit die Ausrichtung von IP-Geldern von Gesetzes wegen nicht vorgesehen (Art. 58 Abs. 2 AIG). Der Bundesrat hat entschieden, für Geflüchtete mit Schutzstatus S das Programm «Unterstützungsmassnahmen für Personen mit einem Schutzstatus S» einzusetzen. Im Rahmen des Programm S unterstützt das Staatssekretariat für Migration (SEM) die Kantone mit einem finanziellen Beitrag von 250 Franken pro Person mit Schutzstatus S pro Monat. Im Kanton St.Gallen sind die politischen Gemeinden für die Integration der Personen mit Schutzstatus S verantwortlich und erhalten daher diese Gelder. - Können niederschwellige Sprachkurse und Treffpunkte für Personen aus der Ukraine finanziert werden?
Ja, der TISG berät und unterstützt die Gemeinden beim Aufbau von niederschwelligen Deutschkursen und Treffpunkten zum Spracherwerb. Das Team Sprachförderung schult freiwillige Kursleitende aus den Gemeinden und bietet Materialien für den Einsatz von Kursen. Die Unterstützung ist für die Gemeinden kostenlos. Pro Sprachkurs wird ein Beitrag von 3'500.- ausgereichtet. Mehr Informationen finden sie auf der Webseite des TISG. - Werden Kinder bereits eingeschult?
Die Gemeinden dürfen die Kinder rasch einschulen. Es ist jedoch gemäss dem Amt für Volksschule vertretbar, wenn diese Kinder vorerst noch nicht beschult werden.
https://www.sg.ch/bildung-sport/volksschule/aus-dem-amt/ukraine.html - Dürfen die ukrainischen Staatsangehörigen arbeiten?
Ja, sie dürfen bereits arbeiten. Eine Anstellung oder eine selbstständige Tätigkeit ist aber bewilligungspflichtig (der Arbeitgeber muss das Formular A1 einsenden ans Migrationsamt). Die Repas Coaches können diesbezüglich unterstützen.
https://www.sg.ch/wirtschaft-arbeit/arbeitnehmende/arbeiten-in-der-schweiz.html - Herrscht Vignettenpflicht auf Autobahnen?
Aus humanitären Gründen werden per sofort, vorläufig bis zum 30. Juni 2022, alle Fahrzeuge von ukrainischen Kriegsflüchtenden von der Vignettenpflicht befreit. Die Befreiung gilt auch für Fahrzeuge aus anderen Herkunftsländern, wenn damit humanitäre Transporte (Flüchtlinge oder Hilfsgüter) im Zusammenhang mit der Ukraine-Krise erfolgen. Auch schwere Fahrzeuge für den Hilfsgütertransport werden auf vorgängiges Gesuch hin an lsvaallgemein@bazg.admin.ch von der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) befreit. - Können Ukrainer gratis telefonieren?
Im Swisscom-Shop können sie an Abo lösen für ein halbes Jahr, das ihnen Gratisanrufe in der Schweiz, in der Ukraine und in Weissrussland ermöglicht. Weiter können bei Swisscom vergünstigte Handys erwerben. - Ich würde gerne Übersetzungsdienste anbieten oder in Anspruch nehmen. Wo soll ich mich melden?
Bitte melden Sie sich an die Arge Integration Ostschweiz www.arge.ch/verdi. Für Einsätze im Rheintal können Sie sich bei der Fachstelle Integration St.Galler Rheintal melden: info@rheintal-integration.com oder Tel. 071 722 95 54.
Nothilfe für die Ukraine
Geldspenden sind für eine wirksame Hilfe in der aktuellen Situation am besten geeignet. Denn Geld kann flexibel für Hilfsmassnahmen eingesetzt werden, die am dringendsten benötigt werden. Die nachfolgende Liste beinhaltet seriöse und vertrauenswürdige Hilfswerke mit ZEWO-Gütesiegel, die für die Ukraine Spenden sammeln, und ist nicht abschliessend. Die ZEWO kontrolliert diese Hilfswerke regelmässig auf den zweckbestimmten und effizienten Einsatz der Spenden. So helfen Sie den Menschen in der Ukraine sicher. Weitere Organisationen finden Sie auf der Website von ZEWO.
Adra Schweiz
Justice. Compassion. Love.
Ihr Ziel: Bei Katastrophen schnell und unbürokratisch Hilfe zu leisten und bei langfristigen Projekten sicherzustellen, dass die Lebensqualität von vielen Menschen nachhaltig verbessert wird.
Spenden
Caritas Schweiz
Bei einer Katastrophe bitten wir Sie, Ihre Unterstützung in Form von Geld-Spenden zu leisten. Diese können wir für den dringendsten Bedarf gezielt einsetzen.
Spenden
EurAsia Heart
A Swiss Medical Foundation
Schweizer Chirurgen bieten auf ehrenamtlicher Basis in Osteuropa, Asien und Afrika internationale Kooperation an
Spenden
FSD Fondation Suisse de Déminage
Die FSD lokalisiert und neutralisiert explosive Kriegshinterlassenschaften unterschiedlichster Art, befreit Gebiete von giftigen Altlasten und unterstützt Friedens- wie auch Entwicklungsmassnahmen in Ländern, die von bewaffneten Konflikten betroffen sind.
Spenden
Heilsarmee
Unterwegs für Menschen, unterwegs mit Menschen
Evangelische Freikirche mit ausgeprägter sozialer Tätigkeit
Spenden
HEKS
Im Kleinen Grosses bewirken.
Für ein Leben in Würde. Weltweit und in der Schweiz.
Spenden
Helvetas
Swiss Intercooperation
Religiös und parteipolitisch unabhängige Schweizer Entwicklungsorganisation
Spenden
Medair
Nothilfe und Wiederaufbau
Von christlichen Grundwerten inspiriert lindert sie menschliches Leid in einigen der entlegensten und gefährdetsten Regionen weltweit.
Spenden
Médecins du Monde
Soigner & Témoigner
Eine NGO, die sich nach dem Grundsatz der internationalen Solidarität für Zugang zur Gesundheit engagiert.
Spenden
Save the Children
Für Kinder. In der Schweiz und weltweit
Kinderrechtsorganisation, die sich dafür einsetzt, dass Kinder überleben, lernen können und geschützt sind.
Spenden
Schweizerische Flüchtlingshilfe
Die Schweizerische Flüchtlingshilfe ist die unabhängige Stimme für den Schutz und die Rechte von Flüchtlingen in der Schweiz.
Spenden
Schweizerisches Rotes Kreuz SRK
Humanitäre Organisation, aktiv in den Bereichen Gesundheit, Rettung, Integration sowie Nothilfe und Entwicklungszusammenarbeit
Spenden
SOS-Kinderdorf Schweiz
Ermöglichen Kindern eine Zukunft.
Jedes Kind soll in einer Familie aufwachsen – geliebt, geachtet und behütet.
Spenden
Stiftung Terre des hommes
Kinderhilfe weltweit
Jedes Kind auf der Welt hat das Recht, Kind zu sein. Ganz einfach.
Spenden
Ich möchte eine Wohnung oder ein Gebäude für Ukraine-Flüchtlinge zur Verfügung stellen. Wo kann ich mich melden?
Sie können sich an die Abteilung Soziale Dienste Ihrer Gemeinde wenden. Gesucht sind freie Wohnungen und Gebäude, nicht gut geeignet sind einzelne freie Zimmer. Wir danken Ihnen für Ihr Angebot.
Am besten ist, Sie melden sich bei Ihrer Wohngemeinde.
Bitte nehmen Sie für Sachspenden mit den gängigen Hilfswerken Kontakt auf.
Gravita SRK, das Zentrum für Psychotraumatologie des Schweizerischen Roten Kreuz (SRK) Kanton St.Gallen bietet kostenlose Telefonberatung bei psychosozialen Fragestellungen. Im Zentrum stehen Fragen, wie:
Auf was muss ich in der Alltagsbewältigung mit geflüchteten Menschen achten?
Wie gestalte ich den Umgang mit allenfalls traumatisierten Kindern und Erwachsenen?
Wo bekomme ich weitere Hilfe, wenn es den Geflüchteten psychisch nicht gut geht?
Rufen Sie an: 071 552 25 10 (Jeden Mittwoch von 9.15 - 16 Uhr)
Die Telefonberatung der Gravita SRK dient dem Austausch, der Information und der Orientierung. Sie ist kein therapeutisches Angebot.
Umtausch Ukrainischer Führerausweis
Grundsätzlich dürfen gültige ukrainische Führerausweise 24 Monate ab Einreisedatum weiterverwendet werden. Ausgenommen sind berufsmässige Fahrten mit den Kategorien BPT, D, D1 sowie C und C1. Bei diesen Führerausweiskategorien ist ein Umtausch vor der ersten Fahrt durchzuführen.
Um von folgenden Bedingungen profitieren zu können ist ein Ausländerausweis mit Schutzstatus "S" nötig.
1. Ukrainischer Führerausweis ist noch gültig
Umtausch erfolgt gemäss aktueller Verkehrszulassungsverordnung (VZV), Kontrollfahrt mit einem Verkehrsexperten.
2. Digitaler ukrainischer Führerausweis
Digitale Ukrainische Führerausweise werden anerkannt und können gemäss Verkehrszulassungsverordnung nach einer bestandenen Kontrollfahrt umgetauscht werden. Sollte der ukrainische Führerausweis in kyrillischer Schrift vorliegen, ist eine amtlich beglaubigte Übersetzung beizulegen.
3. Abgelaufene ukrainische Führerausweise seit dem 24.02.2022
Sämtliche ukrainische Führerausweise welche seit dem 24.02.2022 abgelaufen sind dürfen (bis zum 05.04.2023 oder solange die Weisung gültig ist) weiterhin verwendet und auch umgetauscht werden (Kontrollfahrt).
3.1 Abgelaufene ukrainische Führerausweise vor dem 24.02.2022
Vor dem 24.02.2022 abgelaufene ukrainische Führerausweise werden für Fahrten in der Schweiz nicht anerkannt.
Personen welche im Besitz eines abgelaufenen ukrainischen Führerausweises sind (Ablaufdatum vor 24.02.2022), müssen diesen vor der ersten Fahrt in einen CH-Führerausweis umtauschen gemäss Verkehrszulassungsverordnung.
Die anschliessende Kontrollfahrtkarte wird auf 2 Monate befristet.
Für den Umtausch des ukrainischen Führerausweises benötigt das Strassenverkehrsamt folgende Dokumente:
- Ausländerausweis mit Schutzstatus "S"
- Gesuchsformular Umtausch ausländischer Führerausweis
- Ukrainischer Führerausweis
Bevölkerungsschutz
Häufig gestellte Fragen rund um den Schutz der Bevölkerung in der Schweiz
Für jede Einwohnerin und für jeden Einwohner der Schweiz existiert ein Schutzplatz. Würde der Bundesrat den Bezug der Schutzräume anordnen, wird die Gemeinde die Zuweisung kommunizieren.
Nein. Erst wenn die Behörden dies anordnen, müssen die Schutzräume ausgeräumt und eingerichtet werden. Schutzräume können für andere Zwecke benutzt werden, z.B. als Kellerräume, Lager oder Vereinslokale. Bei einer solchen zivilschutzfremden Nutzung müssen jedoch alle (insbesondere bauliche) Veränderungen innert fünf Tagen rückgängig gemacht werden können. Weitere Informationen finden Sie hier und beim Bundesamt für Bevölkerungsschutz.
Nein. In Gemeinden, die sich im Umkreis von 50 km um ein schweizerisches Kernkraftwerk befinden, wurden bereits vorsorglich Jodtabletten an alle Personen verteilt, die sich regelmässig dort aufhalten. Im Kanton St. Gallen sind die Jodtabletten in den Regionen eingelagert, um im Ereignisfall die gesamte Bevölkerung rasch damit zu versorgen. Mehr Informationen zu Jodtabletten finden Sie beim Bundesamt für Gesundheit.
Ja. Die wirtschaftliche Landesversorgung rät zu einem Notvorrat für rund eine Woche. Zum Notvorrat gehören in erster Linie Getränke (9 Liter Wasser pro Person) und lagerfähige Lebensmittel. Hamsterkäufe irgendwelcher Art sind jedoch nicht sinnvoll. Weitere Informationen zum Notvorrat finden Sie beim Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung.
Bei einer konkreten Gefahr alarmieren die Behörden die Bevölkerung mittels Sirenen. Über Radio und Alertswiss werden die Verhaltensanweisungen bekannt gegeben. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz empfiehlt die Alarmierungs-App Alertswiss auf dem Smartphone zu installieren.
Sanktionen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine
Der Bundesrat hat am 28. Februar 2022 entschieden, die Sanktionen der Europäischen Union (EU) gegen Russland zu übernehmen und somit deren Wirkung zu verstärken.