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Informationen für Schutzsuchende aus der Ukraine

Medizinische Beratung

Bitte füllen Sie den Fragebogen zu Ihrer Gesundheit über den folgenden LINK aus. Sie werden eine Empfehlung erhalten, ob eine Arztkontrolle nötig ist. Zudem können Sie Ihrer behandelnden Ärztin, Ihrem behandelnden Arzt die Informationen unkompliziert weitergeben. Bei gesundheitlichen Anliegen können Sie sich auch an die kostenlose Hotline der Medgate unter +41 58 387 77 20 wenden. Sie ermöglicht Ihnen Zugang zur medizinischen Dienstleistungen, auch wenn sie noch nicht krankenversichert sind.

Arztbesuch bei Krankheit

Falls Sie krank sind und in den nächsten Tagen eine medizinische Behandlung benötigen, wenden Sie sich an eine Arztpraxis in der Region Ihrer zugeteilten Gemeinde. Falls ihr Kind krank ist, suchen Sie einen Kinderarzt, Hausarzt oder das Ostschweizer Kinderspital auf. Wenn Sie nicht wissen, wie Sie vorgehen sollen, melden Sie sich bitte beim Sozialamt Ihrer Gemeinde.

Chronische Erkrankungen

Falls Sie chronische Erkrankungen, wie beispielsweise Zuckerkrankheit (Diabetes mellitus), Bluthochdruck oder psychische Erkrankungen aufweisen, wenden Sie sich zeitnah an eine Hausarztperson in der Nähe ihrer zugewiesenen Gemeinde, um die nötige Behandlung weiterhin sicherstellen zu können. Unsere Hausärztinnen und Hausärzte sind sehr ausgelastet und es muss mit längeren Wartezeiten gerechnet werden. Kümmern Sie sich bitte frühzeitig um einen Termin.

In medizinischen Notfällen

In einem medizinischen Notfall wenden Sie sich an eine Permanence oder auf der Notfallstation des nächstgelegenen Spitals. Die Notrufnummer für die Sanität ist die 144.

Pädiatrische Vorsorgeuntersuchung

Regelmässige Vorsorgeuntersuchungen beim Kinderarzt sind wichtig für die Sicherstellung einer gesunden Entwicklung Ihres Kindes. Die Untersuchungen dienen zur Verlaufskontrolle der Entwicklung und ermöglichen, frühzeitig entwicklungsspezifische und alterstypischen Gesundheits- und Verhaltensstörrungen zu erkennen. Dazu zählt unter anderem auch die Gewährleistung des Impfschutzes, sowie dem Erkennen von übertragbaren Krankheiten, welche ohne erkennbare Symptome sind. Melden Sie sich frühzeitig bei einer Kinderärztin oder – Arzt um einen Termin zu vereinbaren, auch wenn es aktuell Ihrem Kind gut geht. Bitte beachten Sie, dass gemäss Schweizer Impfplan gewisse Impfungen früher verabreicht werden als in der Ukraine.

Zahnärztliche Behandlung

Informieren Sie sich bitte vor der Zahnarztbehandlung über die Kostenübernahme. Nur 1-2% aller Zahnarztrechnungen werden von der Grundversicherung der Krankenkasse übernommen. Bitte halten Sie diesbezüglich Rücksprache mit der Ihnen zugewiesenen Gemeinde, sofern Sie die Rechnung nicht selbst bezahlen können.

Schwangerschaft

Für die Schwangerschaftskontrolle können Sie an eine Frauenarztpraxis in Ihrer Region oder in der Frauenklinik eines Spitals: Frauenklinik Kantonsspital St. Gallen oder Spital Grabs wenden.

Psychische Gesundheit

Falls Sie psychische Unterstützung benötigen, informieren Sie sich bei einer Hausarztperson oder dem Sozialamt Ihrer Gemeinde. Diese Stellen verfügen über Kontakte zu Fachstellen und Hilfsorganisationen.

Psychosoziale Beratung für Kinder, Jugendliche und deren Bezugspersonen auf Ukrainisch und Russisch

Die kostenlosen, vertraulichen und professionellen Beratungsangebote 147.ch – Beratung und Hilfe für Kinder und Jugendliche sowie die Elternberatung von Pro Juventute werden neu auch auf Ukrainisch und Russisch angeboten. Die Beratungen werden vorerst via WhatsApp und Telegram umgesetzt. Der Beratungsdienst kann keine Langzeittherapie ersetzen. Doch sind wir für Sie da, wenn Sie jemanden brauchen, dem sie sich anvertrauen können und zeigen Ihnen weitere mögliche Schritte auf. Die Beraterinnen verfügen über eine anerkannte psychologische Ausbildung. Alle bringen Erfahrung in der Arbeit mit Kindern, Jugendlichen oder Familien mit. Die Beratung ist vertraulich. Es werden keine Informationen aufgezeichnet. Ausser den Beraterinnen erfährt niemand, dass Sie sich an uns gewandt haben.

Telegram: @pjukraine_bot; WhatsApp: +41 44 256 78 70

Weitere Informationen und QR-Codes mit Ansprechpartnern finden Sie in der Broschüre.

Krankenversicherung

Mit Schutzstatus S

Mit dem Schutzstatus S erhalten Sie dieselben medizinischen Leistungen wie Schweizer Einwohnerinnen und Einwohner. Falls Sie sich für den Schutzstatus S noch nicht registriert haben, holen Sie dies unter folgendem LINK nach. Mit der Registrierung werden Sie von der Ihnen zugewiesenen Gemeinde bei der obligatorischen Krankenversicherung angemeldet. Fragen Sie im konkreten Fall bei der behandelnden Ärztin oder Arzt nach, welche Leistungen durch die Versicherung übernommen werden und welche Kosten Sie selber tragen müssen. Bei Unsicherheiten melden Sie sich bitte beim Sozialamt Ihrer Gemeinde.

Ohne Schutzstatus S

Ohne den Schutzstatus S müssen die Kosten bei anfallenden medizinischen Behandlungen selber getragen werden oder gegebenenfalls durch eine eigene ausländische Kranken-, Reise- oder Gästeversicherung.

In medizinischen Notfällen

Falls keine medizinische Versicherung vorliegt und Sie die Kosten einer Notfallbehandlung nicht selber getragen werden können, unterstützt die Nothilfe. Der Antrag für eine Kostengutsprache erfolgt durch die behandelnde Arztperson.

Impfungen

Covid-19

Personen ab 5 Jahren können sich im Kanton St.Gallen in einem kantonalen Impfzentrum kostenlos gegen Covid-19 impfen lassen (Erst- Zweit oder Booster-Impfung). Eine Anmeldung ist nicht nötig. Die kantonalen Impfstellen finden Sie hier (Link zur Impfkarte).

Impfplan Kinder

Wir möchten sicherstellen, dass alle Kinder einen altersgerechten Impfschutz in der Schweiz erhalten, so auch Ihr Kind. Bitte informieren Sie sich nach Erhalt des Schutzstatus S bei der Kinderärztin oder dem Kinderarzt in Ihrer Umgebung und bringen Sie den Impfausweis (falls vorhanden) zu Ihrem Termin mit. 

 

Informationen für Fachpersonal

Die medizinische Versorgung Schutzsuchender aus der Ukraine wird über die Regelstrukturen (Arztpraxen, Ambulatorien und Spitäler) gewährleistet. Mit der Anmeldung zur Registrierung für den Schutzstatus S sind Schutzsuchende aus der Ukraine krankenversichert. Die Gemeinde, in welche die Schutzsuchenden zugewiesen sind, ist zuständig für die Anmeldung bei einer Krankenkasse.

Konsultation

Bei der Einreise wird den schutzsuchenden empfohlen den elektronischen Fragebogen zu ihrem Gesundheitszustand auszufüllen. Der Gesundheitsfragebogen gibt einen Hinweis über die Notwendigkeit eine Ärztin/einen Arzt aufzusuchen, insbesondere in Bezug auf ein mögliches Tuberkulose-Risiko. Die Ergebnisse des Fragebogens werden in Form eines Berichts erstellt und können mithilfe des QR-Codes in die Sprache der behandelnden Arztperson übersetzt werden. Der Fragebogen kann Sie im Umgang mit ukrainischen Patienten/innen unterstützen und steht unter folgendem LINK zur Verfügung. Des Weiteren bietet die Medgate Infoline kostenlose Beratungsgespräche für Betroffene mit gesundheitlichen Anliegen an (aktuell auf Deutsch und Englisch. Es werden ukrainisch sprechende Ärzte mit Schweizer Zulassung gesucht). Es ist möglich, dass aufgrund des telefonischen Beratungsgesprächs sich Betroffene an Sie als Arztperson weiterverwiesen werden.  

Rechnungsstellung von medizinischen Leistungen

Anbei ein Merkblatt zur Zusammenstellung des Abrechnungswesens für Sie als medizinische Leitungserbringer/innen. Es dient insbesondere der Orientierung, wenn noch keine Krankenkassenkarte vorliegt. Bei Schutzsuchenden, die bereits in einer Wohngemeinde gemeldet sind, kann das Sozialamt auf Anfrage allenfalls eine Policennummer bekanntgeben bevor die Krankenkassenkarte vorliegt.

Krisenintervention

Unterstützung für Angehörige und Begleitpersonen

Die Fachpersonen der Gravita SRK, Zentrum für Psychotraumatologie unterstützen Angehörige und Begleitpersonen von geflüchteten Menschen. Mittels Telefonberatung können Sie sich mit einer Fachperson der Gravita SRK austauschen und sich informieren lassen. Weitere Angaben zum Angebot finden Sie unter folgendem LINK.

Impfschutz Kinder- und Jugendliche

Der Impfplan für Kinder- und Jugendlich in der Schweiz unterscheidet sich von dem der Ukraine. Die zweite Dosis der MMR- Impfung in der Ukraine erfolgt erst im Alter von 6 Jahre. Kinder unter 6 Jahre müssen umgehend geimpft werden. Des Weiteren wird empfohlen, dass die DTPa/dTpa- Auffrischimpfungen für Kinder und Adoleszente zusätzlich Poliomyelitis (IVP) enthalten. Bitte überprüfen Sie bei der ersten Konsultation den Impfausweis Ihrer Patienten und Patientinnen und stellen Sie einen altersgerechten Impfschutz sicher. Auf der Webseite der Pädiatrie Schweiz liegen unter folgendem LINK finden sie weitere Informationen zum altersgerechten Impfschutz vor, sowie eine Übersetzung eines ukrainischen Impfaufweises in deutscher Sprache.