Personen mit Schutzstatus S haben das Recht, in der Schweiz zu arbeiten. Vor Arbeitsantritt braucht es aber eine Arbeitsbewilligung.
Sie möchten eine Person mit Schutzstatus S anstellen?
Für die Zulassung zur Erwerbstätigkeit der geflüchteten Person muss der Arbeitgeber ein Gesuch beim Amt für Wirtschaft und Arbeit einreichen.
- Es muss ein Gesuch des Arbeitgebers vorliegen.
- Die orts- und branchenüblichen Lohn- und Arbeitsbedingungen sind eingehalten und entsprechen der Qualifikation der Person und dem Stellenprofil.
- Abweichungen zu den orts- und branchenüblichen Löhnen (z. B. Anstellungen im Praktikum) sind ausführlich zu begründen.
- Gesuche, bei denen ohne Angabe von Gründen von den Lohn- und Arbeitsbedingungen abgewichen wird, gelten als missbräuchlich und müssen abgelehnt werden.
- Formular A1
- Arbeitsvertrag
- Lebenslauf und sofern vorhanden Ausbildungsnachweise
Das Gesuch ist über das Einwohneramt der Wohngemeinde oder über den Online-Schalter des Migrationsamts einzureichen.
Sie möchten einer selbständigen Erwerbstätigkeit nachgehen?
Für die Zulassung müssen Sie ein Gesuch beim Amt für Wirtschaft und Arbeit einreichen.
Voraussetzung für die Erteilung einer Bewilligung zur selbständigen Erwerbstätigkeit ist, dass die notwendigen finanziellen und betrieblichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Um eine Bewilligung als Selbständigerwerbender beantragen zu können, müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:
- Formular A1
- Passkopie
- Lebenslauf
- Übersetzte Diplome der Ausbildung
- Businessplan inklusive Kapitalauflistung
- Mietvertrag der Räumlichkeiten
- Allfällige gewerberechtliche Bewilligungen (z.B. im Bereich Gesundheitswesen oder Gastronomie)
Evtl. werden weitere Dokumente während der Bearbeitung benötigt.
Das Gesuch ist über das Einwohneramt der Wohngemeinde oder über den Online-Schalter des Migrationsamts einzureichen.
Hier finden Sie weitere Informationen:
- Merkblatt: FAQ Arbeiten in der Schweiz für Personen mit Schutzstatus neues Fenster
- Informationen vom Staatssekretariat für Migration (SEM) neues Fenster
- Stellenportal neues Fenster
- Informationen zu Bildung und Beruf / Інформація про освіту і професію neues Fenster
- Anerkennung von Bildungsabschlüssen neues Fenster
- Informationen für Stellensuchende und Arbeitgeber vom SECO neues Fenster
- Infos für Arbeitgebende neues Fenster