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Stalking ist eine Form von psychischer Gewalt. Für Opfer von Stalking kann dies schlimme Auswirkungen auf ihr Leben haben. Es ist wichtig, bei Stalking-Handlungen zu reagieren und sich Hilfe zu holen.

Was ist Stalking?

Stalking ist das beabsichtigte und wiederholte Verfolgen und Belästigen einer Person, so dass deren Sicherheit bedroht und ihre Lebensgestaltung beeinträchtigt wird. Stalking ist nicht einmalig, sondern setzt sich aus verschiedenen, kombinierten und sich wiederholenden Handlungen zusammen. Stalking zeigt sich oft über folgende Verhaltensweisen (meist in Kombination und nicht abschliessende Aufzählung):

Stalking-Handlungen

  • häufige Telefonanrufe/SMS zu jeder Tages- und Nachtzeit
  • häufige Telefonanrufe/SMS zu jeder Tages- und Nachtzeit
  • häufige Kontaktaufnahme per Brief und/oder E-Mail
  • Auskundschaften des Tagesablaufsdes Opfers
  • Nachstellen, Auflauern, Nachgehen, Nach- oder Auffahren, Verfolgen
  • Körperliche, sexualisierte und psychische Übergriffe  (z.B. Beschimpfen, Demütigen, Belästigen)
  • Eindringen in die Wohnung und/oder
  • Zerstören von Eigentum der betroffenen Person
  • Post stehlen und/oder lesen
  • Aushorchen von Dritten, um an Informationen über die betroffene Person zu gelangen
  • Unerwünschte, aufgedrängte Geschenke
  • Soziale Medien werden genutzt um dem Opfer zu schaden (z.B. Fakeprofile)

Quelle: Schweizerische Kriminalprävention | Stalking (skppsc.ch)

Folgen von Stalking

Stalking kann für die Betroffenen schlimme Auswirkungen haben. Es kann sich auf die körperliche und psychische Gesundheit auswirken (z.B. Schlafstörungen, Nervosiät, Depressionen, Angst, Zittern, Schmerzen). Viele Betroffene ziehen sich zurück und reduzieren soziale Kontakte oder können nicht mehr Arbeiten.

Ursachen für Stalking

Stalkende tun das aus unterschiedlichen Gründen. Manchmal ist das eine Reaktion aus Enttäuschung, Wut oder Rache nach einer beendeten Liebesbeziehung bzw. bei Trennung nach Häuslicher Gewalt. Manchmal wird durch Stalking beabsichtigt eine Beziehung (wieder-) einzugehen. Oft geht es auch um Kontrolle und Dominanz gegenüber der betroffenen Person.

In vielen Fällen kennen sich die stalkende Person und die betroffene Person. So kann Stalking auch im Rahmen von Arbeitsverhältnissen und im Bekanntenkreis z.B. wegen Rechtsstreitigkeiten auftreten.

Was tun bei Stalking?

Werden Sie gestalkt? Wird auf verschiedenen Wegen und dauernd und gegen Ihren Willen Kontakt aufgenommen? Werden Sie belästigt? Wir empfehlen Ihnen:

  1. Kontakt zur stalkenden Person abbrechen: Brechen Sie den Kontakt mit der belästigenden Person einmal und eindeutig ab.
  2. Informieren Sie Ihr vertrautes Umfeld: Freunde, Familie etc. können Rückhalt geben und wissen Bescheid, dass Sie keine Infomationen an die stalkende Person herausgeben sollen.
  3. Vorfälle aufschreiben und Beweise sammeln: Machen Sie ein Stalkingprotokoll.
  4. Fachliche Beratung und Unterstützung holen: Suchen Sie sich fachliche Beratung und Unterstützung. Bei der Opferhilfe erhalten Sie Informationen über ihre rechtlichen Möglichkeiten und weiterführende Beratung. In akuten Situationen rufen Sie die Polizei.

Stalkingprotokoll führen

Schreiben Sie auf, welche Situationen Sie erleben. 

  • Datum, Ort und Zeit
  • Was ist passiert?
  • Wie wurden Sie kontaktiert?
  • Wer hat Sie kontaktiert?
  • Welchen Inhalt haben Sie erhalten?
  • Wie haben Sie darauf reagiert?
  • Sammeln Sie die Beweise (z.B. Ausdrucken, Dateien speichern, Screen Shots, Zeugen/Zeuginnen notieren).

Sie können diese Vorlage für das Stalkingprotokoll verwenden.

Meine Rechte bei Stalking

In der Schweiz gibt es für Stalking noch keinen eigenen Straftatbestand. Strafrechtlich kann ein Täter oder eine eine Täterin belangt werden, wenn die Vorfälle auch tatsächlich auf die im Strafgesetz aufgeführten Tatbestände zutreffen, z.B. Missbrauch einer Fernmeldeanlage, Drohungen, Tätlichkeiten und/oder Nötigungen. Es gibt auch polizeiliche Schutzmassnahmen für die betroffene Person (Informationen siehe Flyer für Betroffene). Daneben gibt es die Möglichkeit auf dem Zivilgericht gegen Stalker und Stalkerinnen vorzugehen und ein Annäherungs- und Kontaktverbot zu beantragen.

Noch offene Fragen?

Koordinationsstelle für Häusliche Gewalt und Menschenhandel

Sicherheits- und Justizdepartement

Oberer Graben 32
9001 St.Gallen