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Häusliche Gewalt meint Gewalt im intimen Kontext der Paarbeziehung und/oder der Familie. Betroffene haben ein Recht auf Schutz, Beratung und Unterstützung.

Was ist häusliche Gewalt?

Der Kanton St.Gallen verwendet für den Begriff «Häusliche Gewalt» die Definition aus der Istanbul-Konvention.

Häusliche Gewalt meint alle Handlungen körperlicher, sexueller, psychischer oder wirtschaftlicher Gewalt, die innerhalb der Familie oder des Haushalts oder zwischen früheren oder derzeitigen Eheleuten oder Partnerinnen beziehungsweise Partnern vorkommen, unabhängig davon, ob der Täter beziehungsweise die Täterin denselben Wohnsitz wie das Opfer hat oder hatte.

Sehen Sie sich an, welche Formen von Gewalt es gibt.

Folgen von häuslicher Gewalt

Die Folgen nach häuslicher Gewalt sind vielfältig und können von einfachen Prellungen bis hin zu Knochenbrüchen und / oder langfristigen körperlichen Schäden oder Tod sowie psychosomatischen Störungen führen. Psychisch können Betroffene unter Angststörungen, Depressionen oder posttraumatischen Belastungsstörungen (PTBS) leiden. Kinder die Paargewalt ausgesetzt sind, sind oft traumatisiert und können Verhaltensprobleme haben.

Ursachen von häuslicher Gewalt

Laut der Weltgesundheitsorganisation (WHO) sind die Ursachen von Häuslicher Gewalt mehrdimensional. Zu den Hauptursachen gehören Machtungleichgewichte und geschlechtsspezifische Rollenerwartungen in der Gesellschaft. Weitere Faktoren können soziale Probleme bzw. Stressfaktoren wie z.B. Arbeitslosigkeit, Armut, Sucht und andere Krankheiten sein.

Meine Rechte bei häuslicher Gewalt

Wenn jemand von Häuslicher Gewalt betroffen ist, gibt es verschiedene Rechte und Angebote.

Im Notfall

Bei akuter Gefahr kann die Polizei gerufen werden. Sie kann die Polizei schnell eingreifen. Sie klären den Sachverhalt und sorgen für Ordnung vor Ort. Bei einer bedrohlichen Situation kann eine Schutzunterkunft wie ein Frauenhaus aufgesucht werden.

Schutz- und Unterstützung

Eine betroffene Person kann die Polizei um Hilfe bitten. Diese kann die gewaltausübende Person aus der gemeinsamen Wohnung wegweisen. Sie kann zudem ein Kontakt- oder Rayonverbot aussprechen. Es können beim Zivilgericht Massnahmen zum Schutz der Persönlichkeit eingeklagt werden, z.B. Wegweisung, Kontaktverbot.

Beratung und Hilfe

Es gibt spezialisierte Beratungsangebote die betroffene Personen von Häuslicher Gewalt beraten und unterstützen und effektiven Schutz organisieren können. Sie bieten Leistungen im Bereich der medizinischen, rechtlichen, psychologischen, finanziellen und sozialen  Fragen an.

Noch offene Fragen?

Koordinationsstelle für Häusliche Gewalt und Menschenhandel

Sicherheits- und Justizdepartement

Oberer Graben 32
9001 St.Gallen