Je nach Staatsangehörigkeit brauchen Sie neben einem gültigen Pass auch ein Visum für die Einreise in die Schweiz. Visumspflichtige Personen müssen die Unterlagen für ein Visumsgesuch in jedem Fall über die Schweizer Vertretung im Ausland einreichen und den Entscheid abwarten, bevor sie einreisen.
Besuchervisum
Besteht eine Visumspflicht, sind die Schweizer Auslandsvertretungen für die Erteilung der Besucher- bzw. Touristenvisa (Visum C) zuständig. Unter VISA INFORMATION finden Sie genauere Informationen zu Ihrem Herkunftsland.
Ein Besuchsaufenthalt in der Schweiz bzw. im Schengenraum ist bis 90 Tage innerhalb von 180 Tagen möglich. Wenn Ihnen die Vertretung im Ausland ein Visum für ein Jahr ausgestellt hat, dürfen Sie innerhalb dieser 365 Tage zweimal bis zu 90 Tage in der Schweiz verbleiben. Bitte beachten Sie die Details auf dem ausgestellten Visum. Verwenden Sie den VISA RECHNER, um Ihren Aufenthalt zu planen.
Die Behörden können Drittstaatsangehörige, die zwecks Besuchs von Familie oder Freunden oder aus geschäftlichen Gründen in die Schweiz einreisen, im Visumsverfahren oder bei der Einreise dazu auffordern, ein Einladungsschreiben oder andere Dokumente vorzuweisen. Unter MERKBLÄTTER finden Sie Vorlagen für ein Einladungsschreiben etc.
Auf folgender Homepage finden Sie Informationen zu den geltenden Visums-Voraussetzungen, dem Verfahren und den einzureichenden Unterlagen zu Ihrem Herkunftsland oder dem Ihres Gastes.
Diese Seite dient zur Berechnung des kurzfristigen Aufenthalts von visumspflichtigen und visumsbefreiten Drittstaatsangehörigen im Schengenraum.
Weitere Einreise- und Visumsbestimmungen finden Sie zudem auch unter:
Rückreisevisum
Ein Grenzübertritt ist für Drittstaatsangehörige mit Wohnsitz in der Schweiz nur mit einem gültigen heimatlichen Reisepass und einem gültigen Aufenthaltstitel möglich. Ist eine Person momentan nicht im Besitz eines gültigen Aufenthaltstitels, kann beim Migrationsamt ein Rückreisevisum beantragt werden.
Für die Ausstellung eines Rückreisevisa ist die Vorsprache am Schalter des Migrationsamtes erforderlich. Bitte bringen Sie folgende Dokumente mit:
- Original Reisepass (mind. noch 6 Monate gültig und mind. 1 Doppelseite frei)
- 1 aktuelles Passfoto (35 x 45 mm)
Je nach Aufenthaltstitel fallen für die Ausstellung von Rückreisevisa Gebühren an.
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