Das Umweltrecht ist eine Querschnittsmaterie. Umweltbezogene Rechtsvorschriften finden sich deshalb in sehr vielen Bereichen.
Primäres Umweltrecht des Bundes
Im Bereich des sogenannten primären Umweltrechts verfügt der Bund heute über verschiedene Bundesgesetze. Dabei sind das Umweltschutz-, das Gewässerschutz-, das Wald- und das Natur- und Heimatschutzgesetz hervorzuheben. Diese Gesetze konnten in den letzten Jahren durch gezielte Revisionen auf den neuesten Stand gebracht und dabei besser aufeinander abgestimmt werden.
Ein besonderes Gewicht kommt dem Umweltschutzgesetz (USG) zu. Dieses Gesetz vereinigt (ausser dem Gewässerschutz) alle Bereiche des technischen Umweltschutzes und enthält bereichs- und sogar gesetzesübergreifende Vollzugsinstrumente (wie z.B. die Umweltverträglichkeitsprüfung).
Umweltrecht kurz erklärt
Einen guten Überblick über die vielfältige und über Jahrzehnte gewachsene schweizerische Umweltgesetzgebung gibt die Broschüre "Umweltrecht kurz erklärt", herausgegeben vom Bundesamt für Umwelt. Das nationale und das einschlägige internationale Recht sind umfassend und in ihrer gegenseitigen Abhängigkeit dargestellt. Innovative grafische Darstellungen erlauben dabei auch einen visuellen Zugang zur abstrakten Welt des Rechts.
Rechtliche Grundlagen
Hier finden Sie die einschlägigen rechtlichen Grundlagen zum Umweltrecht.
Umweltstrafrecht
Die Vermeidung von Umweltbelastungen ist in erster Linie durch Massnahmen ausserhalb des Strafrechts anzustreben. Aber auch die Vorschriften über das Umweltstrafrecht können dazu beitragen.
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Marianne Feller
Fürsprecherin
Leiterin Recht und UVP
Lämmlisbrunnenstrasse 54
9001 St.Gallen