„Als lebendige Zeugnisse jahrhundertelanger Tradition der Völker vermitteln die Denkmäler der Gegenwart eine geistige Botschaft der Vergangenheit. Die Menschheit, die sich der universellen Geltung menschlicher Werte mehr und mehr bewusst wird, sieht in den Denkmälern ein gemeinsames Erbe und fühlt sich kommenden Generationen gegenüber für ihre Bewahrung gemeinsam verantwortlich. Sie hat die Verpflichtung, ihre Denkmäler im ganzen Reichtum ihrer Authentizität weiterzugeben.“ Aus der Charta von Venedig, 1964
Die Bewahrung der kulturellen Vielfalt, insbesondere auch der Baukultur, ist ein internationales Anliegen. In der Charta von Venedig wurden 1964 die massgebenden Grundsätze für die Restaurierung und Konservierung unserer Denkmäler zusammengetragen.
In der Schweiz hat das Volk im Jahr 1966 das Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz gutgeheissen und damit den Auftrag zum Erhalt der baulichen Kulturgüter erteilt. Nach Art. 78 Abs. 1 der Schweizerischen Bundesverfassung vom 18. April 1999 (BV; SR 101) ist die Denkmalpflege in der Schweiz primär eine Aufgabe der Kantone.
Der Kanton St. Gallen hat bereits am 6.Juni 1972 mit dem Gesetz über die Raumplanung und das öffentliche Baurecht (Baugesetz, sGS 731.1) die gesetzliche Grundlage dafür geschaffen.
In Zusammenarbeit mit den kantonalen Fachstellen legen die Gemeinden, gestützt auf diese Erlasse, rechtsgültige Schutzverordnungen und im Einzelfall die notwendigen Schutzmassnahmen fest, welche Fragen des Denkmal- und Ortsbildschutzes noch detaillierter behandeln.
Rechtliche Grundlagen
- Planungs- und Baugesetz vom 5. Juli 2016 (sGS 731.1; abgekürzt PBG, insbesondere Artikel 114 bis 127 und 176) neues Fenster
- Verordnung zum Planungs- und Baugesetz vom 27. Juni 2017 (sGS 731.11; abgekürzt PBV, insbesondere Artikel 10 bis 14)die Raumplanung und das öffentliche Baurecht neues Fenster
- Kulturerbegesetz vom 15. August 2017 (sGS 277.1; abgekürzt KEG) neues Fenster
- Verordnung über Kantonsbeiträge an unbewegliche Kulturgüter vom 19. Juni 2018 (sGS 277.11; abgekürzt VUKG neues Fenster
- Bundesgesetz vom 1. Juli 1966 über den Natur- und Heimatschutz (NHG) neues Fenster
- Bundesgesetz über die Raumplanung neues Fenster
- Verordnung vom 9. September 1981 über das Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (VISOS) neues Fenster
Charten
- Internationale Charta über die Erhaltung und Restaurierung von Denkmälern und Denkmalgebieten, Venedig 1964.pdf
- Charta der historischen Gärten und Landschaften, Florenz 1981.pdf
- Charta zur Denkmalpflege in historischen Städten, Washington 1987.pdf
- Übereinkommen zum Schutz des baugeschichtlichen Erbes in Europa, Granada 1985.pdf
- Leitsätze_zur_Denkmalpflege_in_der_Schweiz.pdf
Schutzverordnungen
Schutzverordnung und zugehöriger Schutzplan und/oder Schutzinventar, evtl. Baureglement, abrufbar in der Regel im Geoportal: www.geoportal.ch (Layer Raumplanung – komm. Darstellungen – Schutzverordnung/Schutzinventar) oder auf der Homepage der Gemeinde.