Historische Ortsbilder sind Teil des kulturellen Erbes und wertvolle Zeugen der geschichtlichen, politischen, wirtschaftlichen, sozialen, architektonischen, handwerklichen und künstlerischen Entwicklung der Gesellschaft. Zum Ortsbild gehören neben den Bauten auch Freiräume wie Verkehrswege, Plätze, Gärten und sonstige Grünflächen sowie die Umgebung. Der Ortsbildschutz hat zum Ziel, die topographischen, räumlichen und architekturhistorischen Qualitäten der schützenswerten Ortsbilder bei der künftigen Entwicklung zu erhalten.
Die Schutzverordnungen der Gemeinden regeln die Bautätigkeit in den geschützten Ortsbildern, einzusehen bei den Gemeinden oder im GIS: http://www.geoportal.ch/ (Kartenauswahl, Raumplanung).
Neben den in den Schutzverordnungen festgelegten Ortsbildschutzgebieten sind auch das ISOS und der kantonale Richtplan zu berücksichtigen. Die Kantonale Denkmalpflege berät und beurteilt Bauvorhaben in nationalen und kantonalen Ortsbildern. [ISOS]
Die Arbeitshilfe «Ortsbildschutz und Verdichtung» zeigt, dass sich die Schutzinteressen des Inventars der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (ISOS) und die der Verdichtung nicht ausschliessen. Doch müssen die Gemeinden einen geplanten Neubau gegen wertvolle Altbauten abwägen. Die Arbeitshilfe erklärt, wie das geht. Fallbeispiele und Empfehlungen helfen, mögliche Konflikte zwischen Verdichtung und Ortsbildschutz frühzeitig zu erkennen und anzugehen.