Aus dem Verständnis wächst der Wunsch nach einem verantwortungsbewussten Umgang mit den Zeugen unserer Vergangenheit.
"Schützen kann man nur, was man kennt." Dieser Grundsatz leitet die Denkmalpflege seit dem Beginn der Ortsbildinventarisation 1972. Im Kanton St. Gallen obliegt die Inventarisation der schützenswerten Einzelbauten und Ortsbilder den politischen Gemeinden, welche damit in der Regel eine externe Fachperson beauftragen. Die Denkmalpflege unterstützt die Gemeinden bei der Erarbeitung und Überarbeitung der Ortsbildinventare in fachlicher Hinsicht. Das Ortsbildinventar bildet die Grundlage der rechtskräftigen Schutzverordnung und sollte wie diese alle 15 Jahre überarbeitet werden.
Liste zu berücksichtigender Publikationen
- ICOMOS-Liste historischer Gärten und Anlagen 1999 (Standort Kant. Denkmalpflege)
- Inventar schützenswerter Industriebauten, Amt für Kultur des Kantons St.Gallen 1994 (Standort Kant. Denkmalpflege)
- ISIS Informationsplattform für schützenswerte Industriekulturgüter der Schweiz
- ISOS Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung; ergänzend sog. Kantonsinventar der schützenswerten Ortsbilder von kantonaler Bedeutung, vgl. Richtplan Kanton St.Gallen / IVS Inventar (Bund)
- Kulturgüterschutz KGS Inventar (A- und B-Objekte)
- Die Kunstdenkmäler des Kantons St.Gallen, hrsg. von der Gesellschaft für Schweizerische Kunstgeschichte, bisher erschienen für die Regionen Sargans und See-Gaster sowie für die Stadt St.Gallen
- Kunst- und Kulturführer Kanton St.Gallen 2005, hrsg. von Daniel Studer
- Das Neue Bauen in der Ostschweiz. Ein Inventar, St.Gallen 1989
- Schweizer Architekturführer 1920–1990, Bd. 1, Zürich 1992
Zudem dienen verschiedene Spezial-Inventare als wissenschaftliche Grundlage für unsere Arbeit:
- Orgelinventar (1995)
- Kirchenschatz-Inventare
Diese Inventare und ein umfangreiches Fotoarchiv können auf Anfrage eingesehen werden.