Logo Kanton St.Gallen

Denkmalgerechte Restaurierungsmassnahmen sind oft aufwendiger als herkömmliche. In Anerkennung der Aufwendungen, die Eigentümerinnen und Eigentümer für den Erhalt von Kulturgütern leisten, richtet der Kantons St.Gallen Subventionen an Renovationen von Objekten kantonaler Bedeutung aus.

Geld

Der Kanton richtet auf der Grundlage des neuen Kulturerbegesetzes vom 13. Juni 2017 (sGS 277.1; abgekürzt KEG) und der zugehörigen Verordnung über Kantonsbeiträge an unbewegliche Kulturgütervom 19. Juni 2018 (Beitragsverordnung; sGS 277.11; abgekürzt VUKG) Beiträge an den Schutz, die Erhaltung und Pflege sowie Untersuchung und Erforschung von Baudenkmälern von kantonaler oder nationaler Bedeutung aus. Vorausgesetzt wird dabei, dass die Arbeiten fachgerecht nach anerkannten denkmalpflegerischen Grundsätzen ausgeführt und durch die Kantonale Denkmalpflege begleitet werden.

Seit 1. Januar 2016 richtet die Kantonale Denkmalpflege nur noch Beiträge an Schutzobjekte (Einzelobjekte und Ortsbilder) von kantonaler und nationaler Bedeutung aus. Bei Sakralbauten ist der Beitrag des Kantons daran gebunden, dass der entsprechende Konfessionsteil wenigstens einen halb so hohen Beitrag wie der Kanton leistet.

Für Beiträge an Schutzobjekte von lokaler Bedeutung ist die politische Gemeinde zuständig.

Für Beiträge an bewegliches Kulturerbe ist die Fachstelle Kulturerbe zuständig.  

Steuern

Denkmalpflegerische Arbeiten sind im Kanton St.Gallen gemäss Art. 44bis Abs. 3 StG den abzugsfähigen Unterhalts- und Verwaltungskosten gleichgestellt. Ausführlicher Informationen erteilt die Kantonale Steuerverwaltung.


Noch offene Fragen?

Denkmalpflege Kanton St.Gallen

St. Leonhard-Strasse 40
9001 St.Gallen