Der Stiftsbezirk St.Gallen ist ein eindrückliches Beispiel barocker Baukunst und gehört seit 1983 mit den Beständen der Stiftsbibliothek und des Stiftsarchives zum Weltkulturerbe der UNESCO.
Ein Zentrum der mittelalterlichen Welt
Im frühen Mittelalter galt das Koster St.Gallen als eines der wichtigsten der damaligen Welt. Seine historische Bedeutung zeigt sich in den Sammlungen von Stiftsbibliothek und Stiftsarchiv, zu denen auch der sogenannte Klosterplan aus dem 9. Jahrhundert gehört.
Regierungssitz und Bildungsort
Nach der Aufhebung des Klosters St.Gallen an der Wende vom 18. zum 19. Jahrhundert wurden verschiedene weltliche und kirchliche Behörden im Gebäudekomplex untergebracht. Er ist heute Sitz der Kantonsregierung, des Katholischen Administrationsrates und des Bischofs und beherbergt Einrichtungen wie die «Buebe-Flade» (Sekundarschule für Jungs), die Stiftsbibliothek, das Stiftsarchiv und das Staatsarchiv
Kulturhistorische und touristische Bedeutung
Als lebendiges kulturelles und spirituelles Zentrum der Ostschweiz ziehen die Kathedrale und der Stiftsbezirk weiterhin Besucherinnen und Besucher aus der ganzen Welt an. Seit 2019 erzählen zwei neue Ausstellungen im Ausstellungssaal und im Gewölbekeller die Geschichte des Stiftsbezirks und seiner Fürstäbte.
Verein Weltkulturerbe Stiftsbezirk
Der Kanton St.Gallen, der Katholische Konfessionsteil, das Bistum und die Stadt St.Gallen haben 2008 in der «Charta für den Stiftsbezirk» ihre Absicht verbrieft, den Stiftsbezirk als historisches Erbe zu bewahren und lebendig zu erhalten. Seit ihrem Zusammenschluss zum Verein Weltkulturerbe Stiftsbezirk St.Gallen 2018 arbeiten sie gemeinsam an der Umsetzung der 2016 im ersten Managementplan für eine Schweizerische Weltkulturerbestätte festgehaltenen Schutz- und Erhaltungsziele.
Der Stiftsbezirk im Kulturfördergesetz
Der Kanton ist Eigentümer der Neuen Pfalz, des Zeughausflügels sowie der archäologischen Funde und weiterer Gebäude und Objekte. Die Entwicklung des Stiftsbezirks ist seit 2018 auch Bestandteil des neuen Kulturfördergesetz (Art. 15 Weltkulturerbe KFG).