Hier finden Sie alle relevanten Informationen für Sie als Deutschkursanbietende.
Individuelle Deutschkursvergünstigung
Zur Unterstützung individueller und gesamtgesellschaftlicher Integrationsprozesse sowie zur Erhöhung der Chancengleichheit von Migrantinnen und Migranten setzt sich der Kanton St.Gallen für eine gezielte und nachhaltige Sprachförderung ein.
Für Personen mit Wohnsitz im Kanton St.Gallen werden deshalb Alphabetisierungs- und Deutschkurse an akkreditierten Schulen bis zum Niveau B2 vergünstigt (für Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene kann hingegen das kommunale Sozialamt die gesamten Kurskosten übernehmen und über die IP refinanzieren). Die Rahmenbedingungen und weitere Informationen für Sie als Kursanbietende finden Sie untenstehend.
Kantonal akkreditierte Deutschkursanbietende haben die nachfolgende Qualitätsrichtlinie einzuhalten. Zusammen mit dem integrierten Aufsichtskonzept möchte der Kanton eine zweckgerichtete, wirkungsvolle und effiziente Verwendung der Bundes- und Kantonsmittel gewährleisten.
Alle kantonal anerkannten Deutschkursanbietende sind zu einer jährlichen Berichterstattung verpflichtet. Bitte füllen Sie dazu das Berichterstattungsformular aus.
Dieses muss zusammen mit den Beilagen jeweils bis 20. April beim Amt für Soziales (integration@sg.ch) eingereicht werden.
Damit sich Deutschkursleitende stetig weiterbilden und einen zeitgemässen Unterricht durchführen können, unterstützt der Kanton St.Gallen die folgenden Weiterbildungsangebote:
Für die Abrechnung mit dem Kanton ist das Abrechnungsformular zu verwenden. Die Abrechnung kann viermal jährlich eingereicht werden. Die Quartalsabrechnung ist jeweils bis spätestens am 10. des Folgemonats (10. April, 10. Juli, 10. Oktober, 10. Januar) einzureichen beim Amt für Soziales (info.diafso@sg.ch).
Es können nur Vergünstigungen von Personen in Rechnung gestellt werden, deren Antrag auf Kursvergünstigung vorgängig vom Amt für Soziales bewilligt wurde.
Die Akkreditierung von Deutschkursanbietenden erfolgt durch das Amt für Soziales. Deutschkursanbietende können sich in einem einfachen Verfahren um die Aufnahme in die Liste der anerkannten Schulen bewerben.
Sobald die Listung erfolgt ist, kann eine Schule individuell verbilligte Deutschkurse anbieten, die durch Beiträge des Kantons St.Gallen mitfinanziert werden.
Die Finanzierung der Kinderbetreuung ist Sache der Anbietenden bzw. der entsprechenden Gemeinde. Deutschschulen, die Kurse mit Kinderbetreuung anbieten, sind aufgefordert, diese direkt mit den betreffenden Gemeinden zu regeln.
Noch offene Fragen?
Leana Quarella
Projektleiterin Integration
Abteilung Integration und Gleichstellung
Amt für Soziales
Spisergasse 41
9001 St.Gallen