Angebote im Bereich der Arbeitsmarktintegration und der sozialen Integration, tragen wesentlich dazu bei, dass Flüchtlinge und vorläufig aufgenommene Personen (FL/VA) einen Einstieg ins Berufsleben finden und am gesellschaftlichen Leben teilhaben können.
Im Kanton St.Gallen stehen zahlreiche Angebote zur Verfügung, die Menschen in ihrem Integrationsprozess unterstützen können.
Änderung der Zuständigkeiten per 1. Dezember 2022
Ab 1. Dezember 2022 entscheiden die Gemeinden in eigener Kompetenz, welche Integrationsmassnahmen für die Zielgruppe FL/VA mit den Integrationspauschalen finanziert werden. Mit dem VI. Nachtrag zum Sozialhilfegesetz (sGS 381.1; abgekürzt SHG) wurden mit Art. 45a ff. die entsprechenden Rechtsgrundlagen geschaffen.
Eine Liste mit verschiedenen Integrationsmassnahmen für anerkannte Flüchtlinge und vorläufig aufgenommene Personen ist auf der Webseite des Trägervereins Integrationsprojekte TISG abrufbar. Diese Liste dient den Gemeinden als Orientierungshilfe und hat Empfehlungscharakter.
Organisationen, die Interesse haben, dass ihr Angebot auf der Liste aufgeführt wird, melden sich beim Trägerverein Integrationsprojekte TISG: info@ti-sg.ch.
Informationen für Organisationen, die Deutschkurse anbieten, sind auf der Seite Deutschkurse zu finden.
Eine Berichterstattung seitens der Anbietenden an den Kanton ist bereits für das Beitragsjahr 2022 nicht mehr nötig.
Noch offene Fragen?
Abteilung Integration und Gleichstellung
Amt für Soziales
Spisergasse 41
9001 St.Gallen