Die politische Gemeinde erstellt eine Bedarfsanalyse sowie Angebotsplanung und aktualisiert sie regelmässig. Der Kanton hat Planungsrichtwerte zu erlassen (Art. 29 des Sozialhilfegesetzes).
Was ist bei der Planung zu beachten?
Die beiden Hauptelemente des Planungsberichtes sind das Planungsmodell und die Planungsrichtwerte. Der bisherige Ansatz des Planungskorridors mit Unter- und Obergrenze wird zukünftig von einem Zielwert abgelöst. Zusätzlich werden mit der neuen Systematik nicht-stationäre Angebote (teilstationär und ambulant) besser berücksichtigt.
Das Datenmanagement erfolgt zukünftig dynamisch mit einer webgestützten Datenbanklösung. Die Gemeinden und Regionen des Kantons St.Gallen können einen standardisierten Datenauszug je Gemeinde und Region beim Amt für Soziales anfordern.
Das Planungsmodell wird im Rahmen eines Folgeprojektes weiterentwickelt, um Trends im Bereich der Alterspolitik besser in die Bedarfsanalyse und Angebotsplanung einfliessen lassen zu können.
Noch offene Fragen?
Abteilung Alter und Behinderung
Amt für Soziales
Spisergasse 41
9001 St.Gallen