Logo Kanton St.Gallen
Alltagssprache
Alltagssprache

Viele Frauen erleben Gewalt.
Auch in vielen Familien gibt es Gewalt.
Oder in einer Partnerschaft.
Dazu sagen wir: häusliche Gewalt.
Weil die Gewalt zu Hause stattfindet.

Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt

Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt sind schlimm.
Für die Frauen.
Für alle, die Gewalt zu Hause erleben.
Und für die ganze Gesellschaft.

Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt sind per Gesetz verboten.
Und diese Gewalt verletzt die Menschenrechte.
Sie verhindert auch die Gleichstellung zwischen den Geschlechtern.

Die Istanbul-Konvention kämpft gegen Gewalt an Frauen
und gegen häusliche Gewalt.

Was ist die Istanbul-Konvention?

Die Istanbul-Konvention ist ein Vertrag vom Europa·rat.
Der Europa·rat ist eine Organisation in Europa.
Sie setzt sich ein zum Beispiel für die Menschenrechte.
Der Europa·rat hat die Istanbul-Konvention
am 11. Mai 2011 in Istanbul abgeschlossen.
Darum heisst die Konvention: Istanbul-Konvention.

Verschiedene Länder haben die Istanbul-Konvention unterschrieben.
Die Konvention gilt seit 2018 auch in der Schweiz.
Das bedeutet:
Die Konvention ist wie ein Gesetz.
Alle müssen sich daran halten.

Der Europa·rat prüft regelmässig,
wie die Länder die Istanbul-Konvention umsetzen.

Was will die Istanbul-Konvention erreichen?

Die Istanbul-Konvention will Frauen und Mädchen vor Gewalt schützen.
Die Schweiz hat deshalb die Pflicht,
Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt zu bekämpfen.
Und die Opfer von Gewalt zu schützen und zu unterstützen.

Die Schweiz muss die Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt

  • verhindern,
  • bestrafen und
  • beenden.

Wen schützt die Istanbul-Konvention?

Die Istanbul-Konvention schützt alle Frauen und Mädchen.
Keine Rolle spielt dabei:

  • das Alter,
  • die Religion,
  • die Ausbildung,
  • die sexuelle Orientierung,
  • woher die Frau oder das Mädchen kommt,
  • welche Aufenthalts·bewilligung die Frau oder das Mädchen hat.

Wie setzt der Kanton St.Gallen die Istanbul-Konvention um?

Der Bundesrat hat einen Aktionsplan gemacht.
Der Aktionsplan zeigt,
wie die Kantone die Konvention umsetzen sollen.

3 Themen sind wichtig für die Umsetzung:

  1. Gewalt·prävention:
    Prävention bedeutet:
    Man tut etwas, bevor etwas Schlechtes passiert.
    So will man das Schlechte verhindern.
    Das Ziel der Gewalt·prävention ist:
    Alle wissen mehr über Gewalt gegen Frauen
    und über häusliche Gewalt.
    Und alle wissen mehr über die Folgen von Gewalt.
    Damit es weniger Gewalt gibt.

  2. Schutz vor Gewalt
    Das Ziel ist:
    Die Opfer von Gewalt bekommen Schutz und Unterstützung.

  3. Strafe für Gewalt
    Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt sind verboten.
    Das Ziel ist:
    Die Tatperson wird bestraft.
    Der Bund, die Kantone und die Gemeinden arbeiten
    bei der Umsetzung der Istanbul-Konvention zusammen.

Fachstelle

Mehr Informationen zum Thema häusliche Gewalt
bekommen Sie bei der Koordinations·stelle Häusliche Gewalt
vom Kanton:
Koordinations·stelle Häusliche Gewalt 
Die Website ist nicht in Leichter Sprache.

Noch offene Fragen?

Rahel Fenini

Co-Leiterin Abteilung Integration und Gleichstellung

Abteilung Integration und Gleichstellung

Amt für Soziales

Spisergasse 41
9001 St.Gallen