Rechtliche Grundlagen
Grundlage für den Besuch einer kantonalen oder durch den Kanton St.Gallen anerkannte ausserkantonale Sportschule ist die Erfüllung der Kriterien, welche der Kanton St.Gallen im «Konzept Hochbegabtenförderung» definiert hat.
Dank der «Interkantonalen Vereinbarung für Schulen mit spezifisch-strukturierten Angeboten für Hochbegabte», welcher der Kanton St.Gallen im 2005 beigetreten ist, sind auch Schulbesuche ausserhalb des Kantons St.Gallen möglich.
Der Kanton St.Gallen verfügt über zehn durch das Bildungsdepartement des Kantons St.Gallen anerkannte Sportschulen auf Stufe Sek. I. An diesen Standorten werden Schülerinnen und Schüler, die mindestens im Besitz der Lokalen Swiss Olympic Talentcard sind, schulisch und durch die jeweiligen Sportanbieter sportlich gefördert.
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Ueli Grunder
Nachwuchsbeauftragter