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Auf dem Gebiet des Kantons St.Gallen befinden sich rund 1'350 Bushaltestellen. Während die Anordnung im Strassenraum Sache des Strasseneigentümers ist, ist für die Infrastruktur die Standortgemeinde und für die betrieblichen Notwendigkeiten das Transportunternehmen verantwortlich.

Anordnung und Gestaltung

Für eine gute Erschliessung des Siedlungsgebietes empfiehlt sich, einen Abstand von rund 500 m zwischen zwei Haltestellen einzuhalten. Zudem sind öffentliche Einrichtungen und Orte mit grossem Publikumsverkehr nach Möglichkeit mit einer eigenen Haltestelle zu erschliessen. 

Die Ausgestaltung der Haltestelle richtet sich nach der Frequentierung und der Bedeutung innerhalb der Gemeinde. So gelten für Haltestellen mit Umsteigefunktion höhere Ausbaustandards, als für Haltestellen, die vorwiegend dem Aussteigen dienen. Die Broschüre enthält diesbezüglich modellhafte Darstellungen der verschiedenen Haltestellentypen.

Empfehlungen

Der Kanton St.Gallen stellt die Broschüre «Attraktive und gut zugängliche Bushaltestellen» zur Verfügung. Sie ist eine Empfehlung zur Anordnung und Gestaltung der Haltestellen im öffentlichen Personennahverkehr. Sie wurde in Zusammenarbeit mit Fachleuten erarbeitet und soll Behörden, Planern sowie Eigentümern als Arbeitshilfe dienen.

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