Wasser kann zu unterschiedlichen Zwecken genutzt werden. Neben den Trinkwasserversorgungen und Wasserkraftwerken sind auch Industriebetriebe, Skigebiete (für Beschneiung), Fischzuchtanlagen oder die Landwirtschaft auf Wasser angewiesen. Dieses kann unter bestimmten Voraussetzungen aus unseren Gewässern bezogen werden.
Die Nutzung von Wasser
Die Nutzung eines Gewässers ist immer mit gewissen Auswirkungen auf die Natur verbunden. Wasserlebewesen sind von solchen Veränderungen oft stark betroffen. Wir arbeiten deshalb eng mit der Abteilung Fischerei im Amt für Natur, Jagd und Fischerei zusammen und sorgen für einen ausgewogenen Schutz und die bestmögliche Nutzung der Gewässer im Kanton.
Für industrielle oder gewerbliche Zwecke genutztes Wasser wird als Brauchwasser bezeichnet. Häufig handelt es sich um eine gemischte Wassernutzung für Produktionsprozesse, Kühlung und Heizung. Die ausschliessliche Kälte- oder Wärmenutzung bezeichnen wir als thermische Nutzung.
Im Kanton St.Gallen werden überwiegend Gemüsekulturen im oberen Rheintal und in der Linthebene bewässert. Das Wasser wird mit mobilen Pumpen aus Flüssen und Bächen bezogen oder mittels Brunnen direkt aus dem Grundwasser gefördert. Durch effiziente Bewässerungsmethoden (zum Beispiel Tröpfchenbewässerung) kann der Wasserverbrauch stark reduziert werden. Immer aber gilt: Alle diese Entnahmen sind bewilligungspflichtig.
Wie die Sommer 2018 und 2022 gezeigt haben, ist nicht immer und überall genügend Wasser vorhanden. Bei längerer Trockenheit müssen wir deshalb auch bestehende Bewilligungen einschränken oder die Entnahme ganz verbieten.
Grosse Flüsse und Seen und auch das Grundwasser sind bei Trockenheit weniger anfällig. Bitte beachten Sie das Infoblatt und die Seite Trockenheit, die Informationen zur aktuellen Lage bietet.
In den mittleren und grösseren Fliessgewässern schlummert ein erhebliches Wärmepotenzial. Dieses kann genutzt werden um Gebäude klimafreundlich, günstig und nachhaltig zu heizen. Maschinen und Gebäuden lassen sich mit dem Wasser kühlen, wobei die Abwärme im Idealfall genutzt wird. Gemeinden oder Energieversorger wiederum haben die Möglichkeit das thermische Potential der Gewässer zum Betrieb von Anergienetzen einsetzen.
Wertvolle Informationen sind auf unserer Homepage zur thermischen Nutzung der Seen zusammengestellt.
Der Bezug von Wasser aus einem Gewässer braucht immer eine Bewilligung des Amtes für Wasser und Energie. Ausgenommen davon sind Wasserbezüge von weniger als 50 Litern pro Minute (sogenannter Gemeingebrauch).
Wenn Sie Wasser beziehen, um- oder ableiten möchten, nehmen Sie bitte frühzeitig mit uns Kontakt auf.
- kantonales Gesetz über die Gewässernutzung (sGS 751.1, GNG)
- Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer (SR 814.20, GSchG) und dazugehörende Verordnung (SR 814.201, GSchV)
- Bundesgesetz über die Fischerei (SR 923.0, BGF)
Weitere Informationen
Detaillierte Informationen zum Thema Wasserentnahmen finden Sie in den oben erwähnten Dokumenten. Für Informationen zum Grundwasser oder Trinkwasser bitten wir Sie, die jeweiligen Fachstellen zu kontaktieren (siehe unten). Bei Fragen stehen wir selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Noch offene Fragen?
Amt für Wasser und Energie
Lämmlisbrunnenstrasse 54
9001 St.Gallen