Knapp 20 Prozent des Strombedarfs im Kanton St.Gallen kann durch einheimische Wasserkraftwerke gedeckt werden. Die Abteilung Wasserkraft im Amt für Wasser und Energie ist dafür verantwortlich, dass die Nutzung der Gewässer im Kanton nachhaltig und umweltverträglich erfolgt.
Auswirkungen der Wasserkraftnutzung
Im Kanton St.Gallen bestehen rund 160 Wasserkraftanlagen. Sie erzeugen erneuerbare Energie, haben aber auch Auswirkungen auf die Natur. So fliesst in der Restwasserstrecke (jener Gewässerabschnitt zwischen der Wasserentnahme und der Wasserrückgabe) nur noch ein kleiner Teil des natürlicherweise fliessenden Wassers. Das beeinflusst den Lebensraum und die Dynamik im Gewässer massgeblich.
Zusammenarbeit zwischen den Ämtern
Wasserlebewesen wie Fische und Insektenlarven sind von den Veränderungen im Gewässer oft stark betroffen. Wir arbeiten deshalb eng mit der Abteilung Fischerei im Amt für Natur, Jagd und Fischerei zusammen und sorgen für einen ausgewogenen Schutz und die bestmögliche Nutzung der Gewässer im Kanton.
Die jährliche Produktion der Wasserkraftwerke im Kanton St.Gallen beträgt über 630 Gigawattstunden (GWh). Damit können knapp 20 Prozent des elektrischen Energiebedarfs im Kanton durch die einheimische Wasserkraft bereitgestellt werden.
Die grösste Stromproduzentin im Kanton ist die Kraftwerke Sarganserland AG (KSL), welche die Anlage Gigerwald-Mapragg im Einzugsgebiet der Seez und Tamina betreibt. Die Energieproduktion beläuft sich auf jährlich rund 450 GWh.
Als Gegenvorschlag zur Initiative "Lebendiges Wasser" beschloss das Parlament im Dezember 2009 verschiedene Änderungen des Gewässerschutzgesetzes. Diese traten am 1. Januar 2011 in Kraft. Drei wichtige Ziele des revidierten Gewässerschutzgesetzes sind:
- die Auswirkungen von Pegelschwankungen (Schwall/Sunk) zu reduzieren
- den Geschiebehaushalt zu reaktivieren
- die freie Fischwanderung wieder zu ermöglichen
Die kantonale Planung ergab, dass 72 Wasserkraftwerke sanierungsbedürftig sind. Die meisten davon (rund 70 Anlagen) müssen Massnahmen zur Wiederherstellung der Fischwanderung (also Auf- und Abstiege) umsetzen.
Der neue Fischleitrechen heisst "curved bar rack" (CBR) und wird nun zum ersten Mal in der Schweiz am Kraftwerk Herrentöbeli eingebaut und getestet. Dies im Rahmen eines Pilotprojektes zusammen mit der SAK als Betreiberin, dem Bundesamt für Umwelt BAFU und einer Forschungsgruppe der ETH.
Ohne Konzession anerkannte Rechte, sogenannte ehehafte Rechte, müssen nach dem Bundesgerichtsentscheid "Hammer" (BGE 145 ll 140) bei erster Gelegenheit oder innert einer angemessenen Frist durch Wasserrechtskonzessionen nach heutigem Recht abgelöst werden.
Im Kanton St.Gallen werden die betroffenen Anlagenbesitzer (ca. 80 Anlagen) zur Zeit persönlich kontaktiert, um den Bestand aufzunehmen und das weitere Vorgehen zu besprechen. Unser Ziel ist es, sämtliche Anlagen bis ins Jahr 2029 auf eine neue Grundlage zu stellen oder aber deren Rückbau / Stilllegung in die Wege zu leiten. Dabei wird natürlich auf historisch wertvolle Betriebe (z.B. funktionsfähige alte Sägewerke oder Hammerschmieden) Rücksicht genommen. Es muss jedoch beachtet werden, dass die Nutzung der Gewässer heutzutage nur unter Einhaltung eines angemessenen Schutzes möglich ist. Hierzu sind insbesondere die Bestimmungen des Gewässerschutzes und der Fischerei zu beachten.
Die Ablösung der ehehaften Rechte wird mit der Sanierung nach GSchG2011 koordiniert.
Die Nutzung der Wasserkraft braucht immer eine Konzession des Amtes für Wasser und Energie. Auch für andere Nutzungen und Wasserbezüge muss eine Bewilligung / Konzession eingeholt werden. Ausgenommen davon sind Wasserbezüge von weniger als 50 Litern pro Minute (sogenannter Gemeingebrauch).
- kantonales Gesetz über die Gewässernutzung (sGS 751.1, GNG)
- Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer (SR 814.20, GSchG) und dazugehörende Verordnung (SR 814.201, GSchV)
- Bundesgesetz über die Fischerei (SR 923.0, BGF)
Infoblatt Gewässernutzungsgesuch
Wasserrechtskarte
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Amt für Wasser und Energie
Lämmlisbrunnenstrasse 54
9001 St.Gallen