Nach Art. 20 der Kantonsverfassung strebt der Kanton St.Gallen eine leistungsfähige und nachhaltig produzierende Waldwirtschaft an, die ihre vielfältigen Aufgaben für Natur, Mensch und Wirtschaft erfüllen kann. Um dieser gesetzlichen Vorgabe nachzukommen, hat die Regierung elf Waldziele verabschiedet, welche die Ausrichtung ihrer Waldpolitik vorgeben.