Die Waldentwicklungsplanung wurde nach 20 Jahren überprüft und überarbeitet. Neu wird ein kantonaler WEP mit regionalen Inhalten erarbeitet, daher auch der Name St.Galler Waldentwicklungsplan (St.Galler WEP). In den Jahren 2025 bis 2027 wird der St.Galler Waldentwicklungsplan im Rahmen der neuen Richtlinien erarbeitet.
Richtlinien St.Galler Waldentwicklungsplan
Die Richtlinien (Erlass März 2025) geben den Rahmen für die Erarbeitung des St.Galler WEP vor. Sie umfassen die Schnittstelle Wald- und Raumplanung, Ziele des Waldentwicklungsplans, Aufbau, Anwendung, Erarbeitungs- und Anpassungsprozess des Waldentwicklungsplans und zeigen den rechtlichen Rahmen auf.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Die Flughöhe des WEP wird erhöht. So werden neu Grundsätze pro Thema festgelegt, die über den ganzen Kanton gleich gelten. Damit wird der WEP auf die raumplanstufe des kantonalen Richtplan angehoben und soll unter anderem zur Lenkung der Waldentwicklung dienen. Es werden mit dem WEP keine spezifischen Vorhaben abgehandelt, sondern aufgezeigt, wo mögliche Entwicklungen aus planerischer Sicht sinnvoll oder zu verhindern sind. Ob ein Vorhaben zulässig ist oder nicht, wird also erst bei konkretem Vorhaben in der Umsetzung entschieden.
Die bestehenden regionalen WEP bleiben bis zum Erlass des St.Galler WEP in Kraft. Mit dem Erlass des neuen WEP werden die bisherigen WEP aufgehoben.
Das Projekt «Erarbeitung St.Galler Waldentwicklungsplan» dauert von 2025 bis 2027. Der neue St.Galler WEP soll im Mai 2027 erlassen werden.
Im Newsletter des Kantonsforstamtes wird bei Neuigkeiten über die Erarbeitung des WEP informiert.
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Corina Thurnheer
MSc ETH Umwelt-Natw.
Forstingenieurin