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Waldarbeiter, die im Wald Holzerntearbeiten ausführen, sollen fähig sein fachgerecht und sicher zu arbeiten, d.h. ohne Drittpersonen, sich selber oder Sachwerte zu gefährden.

Forstwart fällt eine Buche.
Forstwart setzt an einer Buche zum Fällschnitt an. (Foto: Marco Köppel)

Forstlich ungelernte Arbeitskräfte, welche im Auftrag Holzerntearbeiten im Wald ausführen, haben eine minimale Ausbildung  nachzuweisen. Grundlage bildet die Richtlinie für die Ausbildung der Waldarbeiter. Folgende Holzerntearbeiten im Wald sind hiervon betroffen: 

  • Fällen von Bäumen ab einem Brusthöhendurchmesser von 20 cm mit der Motorsäge.

  • Entasten und Einschneiden von Bäumen mit der Motorsäge.

  • Maschinelles Rücken von Holz.


Die Ausbildung setzt sich aus dem Basiskurs oder dem einwöchigen Motorsägekurs für Landwirte und dem darauf aufbauenden Weiterführungskurs über insgesamt 10 Kurstage zusammen. Eine Bestätigung für erfahrene Waldarbeiter zum direkten Besuch des Weiterführungskurses kann nicht ausgestellt werden.

Eine Kursübersicht ist unter folgender Webseite abrufbar:

Kursangebot | Codoc - Bildungszentrum Wald Lyss


Nach erfolgreichem Kursbesuch können Waldarbeiter mit rechtmässigem Wohnsitz im Kanton St.Gallen einen Beitrag beim Kantonsforstamt St.Gallen beantragen, wenn ihr Ausbildungszweck überwiegend der Arbeitssicherheit in der Waldbewirtschaftung dient.

 

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Felice Crottogini

Felice Crottogini

Forstingenieur FH

Ausbildungsleiter

Kantonsforstamt

Davidstrasse 35
9001 St.Gallen