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Die bovine Virusdiarrhoe (BVD) ist eine weltweit vorkommende Viruserkrankung der Rinder. Sie kann schwere Durchfälle und Fruchtbarkeitsstörungen hervorrufen, chronisch infizierte Tiere sind oft Kümmerer.

Vergleich PI vs. gesund
BVD-Kalb (vorne) im Vergleich mit einem gleichaltrigen, gesunden Kalb

Das Ausrottungsprogramm

Die BVD gilt im Gesetz als «auszurottende Tierseuche». Das Programm zur Ausrottung wurde in der Schweiz 2008 gestartet. Die Massnahmen werden vom Bund vorgegeben, die kantonalen Veterinärbehörden setzen sie zusammen mit der Tierärzteschaft und den Tierhaltenden um.

Bis Ende 2012 untersuchte man alle neugeborenen Kälber auf BVD und merzte die Virusträger aus. Seit 2013 wird BVD mittels Tankmilchproben und Blutuntersuchungen von Rindergruppen und Einzeltieren überwacht.

Der aktuelle Stand

Mit den getroffenen Massnahmen und Dank des grossen Einsatzes von Tierhaltenden, Tierärzteschaft und Veterinärbehörden sind heute über 99 % der Schweizer Rindviehhaltungen amtlich anerkannt frei von der BVD.

Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV), die Rinderbranche und die kantonalen Veterinärdienste wollen das BVD-Virus nachhaltig ausrotten und starten am 1. November 2024 die letzte Meile der BVD-Ausrottung. Während einer zweijährigen Übergangsphase soll die BVD-Ampel helfen den Tierverkehr sicher zu machen.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Wie können Sie BVD erkennen?

Beobachten Sie Ihre Tiere genau, insbesondere wenn sie von der Sömmerung zurückkehren.
Melden Sie Ihrem Tierarzt, wenn Sie in Ihrem Betrieb mögliche Anzeichen erkennen:

  • Kümmernde Kälber
  • Fruchtbarkeitsstörungen, häufiges Umrindern
  • Aborte

Der Tierarzt kann Proben nehmen und den Verdacht abklären. Achten Sie zudem beim Zukauf von Rindern auf die Herkunft der Tiere.

Halten Sie auf Ihrem Betrieb hygienische Vorsichtsmassnahmen ein. Damit können Sie das Risiko für die Einschleppung von Krankheiten verkleinern.

Noch offene Fragen?

Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen

Blarerstrasse 2
9001 St.Gallen


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An folgenden Feiertagen ist das Amt geschlossen

- Karfreitag, 29. März 2024
- Ostermontag, 01. April 2024
- Tag der Arbeit, 1. Mai 2024, Nachmittag
- Auffahrt, 09. Mai 2024
- Pfingstmontag, 20. Mai 2024
- Nationalfeiertag, 1. August 2024
- Allerheiligen, 1. November 2024
- Weihnachtstag, 25. Dezember 2024
- Stephanstag, 26. Dezember 2024
- Neujahr, 1. Januar 2025
- Berchtoldstag, 2. Januar 2025