Wer lebende Tiere zu Werbezwecken verwendet, braucht eine Bewilligung. Für einige Tätigkeiten ist eine spezielle Ausbildung Voraussetzung.
Wer braucht eine Bewilligung?
Eine Bewilligung brauchen Personen, die Tiere zu Werbezwecken verwenden. Dazu gehören unter anderem:
- Film- oder Fotoaufnahmen
- Tiere als Schaufensterdekoration
- Ausstellen von lebenden Tieren an Veranstaltungen, zum Beispiel in Streichelzoos
Streichelgehege mit Kaninchen, Kleinnagern oder Küken sind aus Gründen des Tierschutzes grundsätzlich nicht erlaubt.
Wie erhalten Sie eine Bewilligung?
- Information
Informieren Sie sich, welche Voraussetzungen Sie für eine Bewilligung mitbringen müssen. Für einige Tätigkeiten brauchen Sie eine spezielle Ausbildung.
Wenn Sie unsicher sind, ob Sie für einen geplanten Einsatz von Tieren eine Bewilligung brauchen, können Sie sich gerne bei uns melden. - Gesuch
Füllen Sie das Bewilligungsgesuch für Werbung mit Tieren vollständig aus und schicken es uns mit allen nötigen Angaben und Unterlagen. - Bewilligung
Sind alle Auflagen vollständig erfüllt, wird die Bewilligung erteilt.
Noch offene Fragen?
Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Blarerstrasse 2
9001 St.Gallen
Montag bis Donnerstag
08.00 - 12.00 Uhr / 13.30 - 17.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.00 Uhr / 13.30 - 16.00 Uhr
An folgenden Feiertagen ist das Amt geschlossen
- Karfreitag, 29. März 2024
- Ostermontag, 01. April 2024
- Tag der Arbeit, 1. Mai 2024, Nachmittag
- Auffahrt, 09. Mai 2024
- Pfingstmontag, 20. Mai 2024
- Nationalfeiertag, 1. August 2024
- Allerheiligen, 1. November 2024
- Weihnachtstag, 25. Dezember 2024
- Stephanstag, 26. Dezember 2024
- Neujahr, 1. Januar 2025
- Berchtoldstag, 2. Januar 2025