Veranstaltungen mit Nutztieren müssen gemeldet werden und brauchen teilweise eine Bewilligung. Organisatoren und Teilnehmer müssen dabei gewisse Vorschriften einhalten.
Vorschriften für Veranstalter und Teilnehmer
Im Merkblatt «Auffuhr von Tieren an Veranstaltungen» wird erklärt, welche Vorschriften Organisatoren und Teilnehmer von Märkten und Ausstellungen erfüllen müssen.
Was müssen Sie als Veranstalter tun?
Alle Veranstaltungen mit Nutztieren wie zum Beispiel Viehausstellungen, Viehmärkte und Schauen müssen uns im Voraus gemeldet werden. Eine Bewilligung durch das AVSV ist erforderlich für regionale, überregionale und internationale Veranstaltungen, wenn sie länger als einen Tag dauern.
- Schicken Sie uns das vollständig ausgefüllte Meldeformular.
Ist an der Veranstaltung ein Streichelzoo geplant, schicken Sie uns zusätzlich das ausgefüllte Meldeformular für Streichelzoos. - Wir melden uns bei Ihnen und informieren Sie über die genauen Vorgaben für Ihre Veranstaltung.
OLMA und Tier&Technik
Im Vorfeld von OLMA und Tier&Technik finden Sie hier jeweils die aktuellen Dokumente für die Teilnahme.
Gemeindeviehschauen
Die Schaurichtlinien werden vom St.Galler Braunviehzuchtverband in Zusammenarbeit mit dem Landwirtschaftsamt erlassen und sind jeweils unter diesem Link zu finden.
Für diese Veranstaltungen sind die Vorgaben des Veterinärdienstes im Merkblatt «Auffuhr von Tieren an Veranstaltungen» festgehalten.
Noch offene Fragen?
Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Blarerstrasse 2
9001 St.Gallen
Montag bis Donnerstag
08.00 - 12.00 Uhr / 13.30 - 17.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.00 Uhr / 13.30 - 16.00 Uhr
An folgenden Feiertagen ist das Amt geschlossen
- Karfreitag, 29. März 2024
- Ostermontag, 01. April 2024
- Tag der Arbeit, 1. Mai 2024, Nachmittag
- Auffahrt, 09. Mai 2024
- Pfingstmontag, 20. Mai 2024
- Nationalfeiertag, 1. August 2024
- Allerheiligen, 1. November 2024
- Weihnachtstag, 25. Dezember 2024
- Stephanstag, 26. Dezember 2024
- Neujahr, 1. Januar 2025
- Berchtoldstag, 2. Januar 2025